Altersbestimmung für Flüchtlinge Hunderte junge Flüchtlinge fälschen ihr Alter

Saarbrücken/Sulzbach · Jeder Dritte vorgeblich minderjährige Flüchtling im Saarland wurde 2017 nach Röntgentests als volljährig eingestuft. Der Präsident der Saar-Ärztekammer sieht diese Tests kritisch.

 Verbindliche Röntgenaufnahmen sollen zukünftig in zweifelhaften Fällen das etwaige Alter eines Flüchtlings bestätigen. Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) fordert, dieses Verfahren bundesweit einzusetzen.

Verbindliche Röntgenaufnahmen sollen zukünftig in zweifelhaften Fällen das etwaige Alter eines Flüchtlings bestätigen. Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) fordert, dieses Verfahren bundesweit einzusetzen.

Foto: dpa/Felix Kästle

Woher kommen die in Deutschland lebenden Flüchtlinge, wer sind sie und wie alt sind sie? Diese Fragen sind oftmals nicht zweifelsfrei zu klären, da in den meisten Fällen kein Ausweis vorliegt. Um jedoch zu verhindern, dass einige Flüchtlinge sich jünger machen, als sie sind, und damit Leistungen erhalten, die ihnen nicht zustehen, fordert die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) ein verbindliches deutschlandweites Verfahren zur Altersfeststellung. Dabei sollen Flüchtlinge, deren Alter angezweifelt wird, mit einem Röntgentest untersucht werden.

Seit 2016 ist dies bereits Praxis im Saarland, in der zentralen Aufnahmestelle für jugendliche Flüchtlinge „Schaumberger Hof“ in Tholey. Und die Daten aus dem vergangenen Jahr zeigen, dass solche Röntgentests zur Feststellung des wahren Alters oftmals notwendig sind. Denn auch im Saarland fälschen junge Flüchtlinge ihr Alter. Hunderte vorgeblich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden 2016 mittels Röntgenaufnahmen als volljährig entlarvt. In der Aufnahmestelle „Schaumberger Hof“ wurden im vergangenen Jahr 727 minderjährige Flüchtlinge ohne Ausweise aufgenommen. Dort wird zu Beginn der Aufnahme das Alter des Flüchtlings eingeschätzt: „Unser Fachpersonal sieht sich das Erscheinungsbild des Flüchtlings sowie Bartwuchs oder die körperliche Entwicklung an“, teilte das Sozial-Ministerium auf Anfrage mit. In zweifelhaften Fällen wird dann eine Röntgenaufnahme des Handskeletts angeordnet. Bei 528 der 727 Flüchtlinge zweifelten die Mitarbeiter des „Schaumberger Hofs“ die Minderjährigkeit an. Nach der Röntgenaufnahme sind „254 der 528 Personen als volljährig eingestuft worden also rund 35 Prozent waren älter, als sie angaben“, teilte das Ministerium mit. Die Untersuchung sei freiwillig. Aber bis jetzt habe kein Flüchtling die Röntgenuntersuchung abgelehnt, sagt das Ministerium weiter.

Auslöser zur Debatte um verbindliche Alterstests ist die tödliche Messer­attacke eines angeblich 15-jährigen Flüchtlings im rheinland-pfälzischen Kandel. Der Vater der getöteten Schülerin bezweifelt das Alter des Verdächtigen. Seitdem forderten mehrere Politiker einen verbindlichen medizinischen Alterstest, der volljährige Asylbewerber, die sich als minderjährig ausgeben, enttarnen soll. Es sei das „gute Recht des deutschen Staates“, durch ärztliche Tests zu klären, ob die gemachten Altersangaben auch nachvollziehbar sind, sagt Kramp-Karrenbauer. Denn als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in Deutschland zu leben, hat seine Vorteile: Schule, Unterbringung, spezielle Betreuung und vor allem den Abschiebeschutz.

Kritiker der medizinischen Alters­prüfung argumentieren jedoch, dass man das Alter durch solche Untersuchungen allenfalls grob schätzen kann. „Beim Röntgen der Handknochen überprüft der Arzt, ob sich die Wachstumsfugen der Person bereits geschlossen haben. Das passiert etwa im Alter von 18 Jahren, aber bei Mangelernährung und bestimmten Krankheiten kann es auch zu Ausnahmen kommen“, erklärt der Präsident der saarländischen Ärztekammer, Josef Mischo. „Wir können also nicht mit Sicherheit sagen „Die Person ist 21,7 Jahre alt“, sondern nur schätzen, dass die untersuchte Person mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit das 18., 20. oder 25. Lebensjahr überschritten hat.“

Einem solchen obligatorischen Röntgentest zur Altersbestimmung steht Mischo kritisch gegenüber: „Gemäß der Röntgenverordnung ist das Röntgen ohne medizinische Indikation verboten.“ Rein rechtlich sei dies ein medizinischer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Person. Deshalb könnten auch nur Richter im Rahmen eines Strafprozesses eine Altersfeststellung mittels Röntgen verpflichtend anordnen.

 Dr. Josef Mischo, Präsident der Ärztekammer des Saarlandes.

Dr. Josef Mischo, Präsident der Ärztekammer des Saarlandes.

Foto: aÑrztekammer des Saarlandes/Susanne Kempf

Eine Lösung für die Debatte könnte bereits im Fraunhofer-Institut für Biomedizinische Technik (IBMT) in Sulzbach liegen. Dort haben Experten im vergangenen Jahr einen mobilen Ultraschall-Handscanner zur schnellen Identifizierung von minderjährigen Opfern von Menschenhandel entwickelt. Dieses „Prisma“-Handscanner-System ermöglicht eine mobile Bestimmung der Volljährigkeit durch Ultraschalltechnik und könnte so auch bei Verdachtsfällen von minderjährigen Flüchtlingen eingesetzt werden. „Die Messmethode ist zwar zunächst gerichtlich nicht verwertbar, kann jedoch einen ersten Verdachtsfall bestätigen, der weitere Untersuchungen erforderlich macht“, erklärt Dr. Holger Hewener, Arbeitsgruppenleiter am Fraunhofer IBMT.

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