Hundehäufchen müssen beseitigt werden, sonst wird's teuer

Ottweiler. Das Bürger- und Ordnungsamt Ottweiler weist darauf hin, dass Hinterlassenschaften der Vierbeiner beseitigt werden müssen

Ottweiler. Das Bürger- und Ordnungsamt Ottweiler weist darauf hin, dass Hinterlassenschaften der Vierbeiner beseitigt werden müssen. Es komme in sporadischen Abständen immer wieder vor, dass Hundehalter ihre Vierbeiner entweder in Vorgärten, auf den Bürgersteigen, den öffentlichen Anlagen oder auch verstärkt in eingezäunten Futterwiesen abkoten ließen, ohne die Verunreinigung auch zu beseitigen. Gemäß der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und Anlagen in der Stadt Ottweiler, Paragraf 4 Abs. 4 hat "der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass sein Hund die Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen verrichtet. Verrichtet ein Hund entgegen dieser Regelung seine Notdurft, ist der Halter oder Führer verpflichtet, den Tierkot unverzüglich zu beseitigen." Kommt also der Halter oder Führer seiner Beseitigungsverpflichtung nicht nach, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes werden in den nächsten Tagen verstärkt Kontrollen durchführen. Auch privatrechtlich kann und wird eine Anzeige zu finanziellen Repressalien führen. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort