Hüttigweiler Bluttat: Über zwei Promille bei dem Angeklagten

Saarbrücken. Seit Ende März läuft vor dem Schwurgericht Saarbrücken ein Prozess gegen einen 49-jährigen Mann aus Illingen. Er soll im Oktober 2007 seine Ex-Frau aus Eifersucht mit 15 Messerstichen getötet haben. Danach versuchte er, sich selbst das Leben zu nehmen. Die Anklage lautet auf Mord.Gestern wurden Gutachter gehört

Saarbrücken. Seit Ende März läuft vor dem Schwurgericht Saarbrücken ein Prozess gegen einen 49-jährigen Mann aus Illingen. Er soll im Oktober 2007 seine Ex-Frau aus Eifersucht mit 15 Messerstichen getötet haben. Danach versuchte er, sich selbst das Leben zu nehmen. Die Anklage lautet auf Mord.Gestern wurden Gutachter gehört. Sie berichteten, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat unter Alkoholeinfluss stand. Zwei Homburger Gerichtsmediziner stellten 2,05 Promille fest. Das reicht nicht aus, um zugunsten des Täters eine verminderte Schuldfähigkeit anzunehmen. Hierfür wären nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes 2,2 Promille erforderlich. Professor Dr. Thomas Haffner vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Heidelberg wurde als weiterer Gutachter hinzugezogen. Selbst bei großzügiger Berechnung des Blutalkoholspiegels komme man auf höchstens 2,14 Promille, so Haffner.

Der Angeklagte hat ein erhebliches Vorstrafenregister, darunter Diebstähle, Betrug, gefährliche Körperverletzung und Raubüberfälle. Daher droht ihm nach Verbüßung der Strafe Sicherungsverwahrung. Zur Frage ob der Angeklagte für die Allgemeinheit gefährlich ist, trug Professor Dr. Michael Rösler, Leiter des Instituts für Gerichtliche Psychologie und Psychiatrie am Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg, ein Gutachten vor. Demnach lasse sich bei den Straftaten des Angeklagten eine zunehmende Gewaltbereitschaft erkennen. jht

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