Windkraft im Saarland Hürden für den Ausbau der Windräder im Wald

Saarbrücken · Nur noch in Ausnahmefällen sollen im Staatswald Anlagen gebaut werden. Der Opposition geht der Plan der Koalition nicht weit genug.

 Nur noch in Ausnahmefällen sollen im alten saarländischen Staatswald Windkraftanlagen erreichtet werden dürfen.

Nur noch in Ausnahmefällen sollen im alten saarländischen Staatswald Windkraftanlagen erreichtet werden dürfen.

Foto: picture alliance / dpa/Armin Weigel

Der Bau von Windrädern im saarländischen Staatswald soll künftig eingeschränkt werden. Eine entsprechende Änderung des Waldgesetzes hat die große Koalition aus CDU und SPD gestern im Landtag auf den Weg gebracht. Um „besonders wertvolle Böden an historisch alten Waldstandorten“ zu schützen – dazu zählen Grünflächen, auf denen seit mindestens 200 Jahren Wald wächst – sollen Windräder dort nur noch in Ausnahmefällen errichtet werden dürfen. Nämlich da, wo sie in 150 Metern Höhe mindestens eine Windleistungsdichte von 321 Watt pro Quadratkilometer erreichen. Weitere Auflage: Die Standorte müssen bereits erschlossen sein, damit der Waldboden keiner zusätzlichen Belastung ausgesetzt wird.

Umweltminister Reinhold Jost (SPD) meldete sich in der Debatte nicht zu Wort. So oblag es dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Tobias Hans, die neu entdeckte Liebe der Koalition zum Wald zu erläutern. Die CDU hatte die Einschränkungen im Wahlkampf angekündigt. „Solche historisch gewachsenen Waldböden sind einmalige Ergebnisse einer Landschaftsentwicklung. Sie bieten hochspezialisierter Flora und Fauna eine jahrhundertelang entwickelte Heimstatt“, geriet Hans nahezu ins Schwärmen und lobte die „einzigartige Artenvielfalt – Hirschkäfer, Flechten, Moose“ –, die es im Alt- und Totholz gebe und die es zu erhalten gelte. Der Bau von Windrädern mit schwerem Gerät sei ein erheblicher und irreversibler Eingriff in den Waldboden. Mit dem Entwurf wolle die Koalition zugleich signalisieren, dass man die Bedenken der Bevölkerung ernstnehme: „Wir haben verstanden, dass die Sensibilität der Bevölkerung mit Hinblick auf den Wald als Standort für Windkraft einfach eine große ist. Deswegen senden wir mit dem heutigen Tag auch das Signal, dass die Menschen wollen, dass das grüne Drittel dieses Landes mit besonderer Sensibilität von uns betrachtet wird.“

Dennoch würden sich die Regierungsfraktionen weiterhin zur Windkraft und den gesteckten Ausbauzielen bekennen, so Hans. Es müsse daher zwischen den beiden Nachhaltigkeitszielen – Schutz des Bodens und der Biodiversität einerseits und dem Klimaschutz andererseits – abgewogen werden.

Der Gesetzentwurf enthält auch eine Übergangsregelung. Für Projektentwickler, die bis zum Stichtag 21. Juni die Unterlagen vollständig eingereicht haben, gelte die bisherige Regelung, so Hans. Dies gelte auch für bereits genehmigte Standorte.

Der Opposition aus Linken und AfD geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. Linken-Fraktionschef Oskar Lafontaine nannte ihn „einen geringen Fortschritt“, der jedoch eine Reihe von Schlupflöchern enthalte. Er kritisierte, dass das Windrad-Verbot nur für den Staatswald gelte. Dieser mache nur 40 Prozent des saarländischen Waldes aus. Keine Wirkung habe das Gesetz für den kommunalen und privaten Wald. „Andere Ländern gehen längst anders vor. Ich habe immer bewundert, mit welcher Konsequenz Bayern seine Naturlandschaft schützt. Sachsen macht das ähnlich“, sagte er. Lafontaine plädierte dafür, auch auf andere Formen der erneuerbaren Energie zu setzen, wie etwa die Solarenergie oder schlicht in stärkerem Maße Energie einzusparen. Dies sei notwendig, da es noch keine großen Batterien gebe, die die Energie speichern könne.

Der AfD-Abgeordnete Lutz Hecker nannte den Entwurf einen „wachsweichen Kompromiss“ und prophezeite einen „Wettbewerb zum kreativen Finden von Schlupflöchern“. „Die Definition des ‚alten Waldes’ ist willkürlich“, sagte er und sprach sich für ein komplettes Windkraftverbot im Wald aus. „Der weitere Ausbau der Windkraft wird die Energieversorgung im Land weder zuverlässiger noch kostengünstiger oder umweltverträglicher macht“, sagte Hecker.

CDU und SPD überwiesen mit ihrer Stimmenmehrheit den Gesetzentwurf zur Beratung in den Umweltausschuss. Aktuell prüft das Umweltministerium noch, welche Waldflächen vom Gesetz betroffen wären.

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