Prozessauftakt Homburger Rathauschefs ab Montag vor Gericht

Homburg/Saarbrücken · OB Rüdiger Schneidewind (SPD) und seinem Vorgänger Karlheinz Schöner (CDU) wird Untreue im Amt vorgeworfen.

 Rüdiger Schneidewind steht wegen der sogenannten Detektivaffäre vor Gericht.

Rüdiger Schneidewind steht wegen der sogenannten Detektivaffäre vor Gericht.

Foto: Thorsten Wolf

Zwei spektakuläre Prozesse starten in der kommenden Woche vor dem Landgericht in Saarbrücken. Mit Rüdiger Schneidewind, 50, SPD, und Karlheinz Schöner, 67, CDU, müssen sich nahezu zeitgleich der amtierende Oberbürgermeister und dessen Vorgänger und damit die beiden ranghöchsten Verwaltungschefs der Kreis- und Universitätsstadt Homburg des vergangenen Jahrzehnts vor dem Richter verantworten. Ein bis heute einmaliger Vorgang im Saarland. Beiden wird von der Staatsanwaltschaft „Untreue im Amt“, Schöner zusätzlich noch Betrug vorgeworfen. Schneidewind muss sich ab Dienstag, 29. Januar, vor der vierten Strafkammer des Landgerichts verantworten. Vier weitere Prozesstermine sind bis zum 15. Februar anberaumt. Verhandlungsauftakt für Schöner ist bereits am kommenden Montag, 28. Januar, mit fünf geplanten Folgeterminen bis einschließlich 19. Februar.

Vor allem die so genannte Detektivaffäre rund um den aktuellen Homburger OB Schneidewind (SPD) schlägt seit nunmehr drei Jahren hohe Wellen. Der Verwaltungschef hatte Ende des Jahres 2015 über mehrere Wochen eine Detektei gezielt auf Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofes (BBH) angesetzt. Diese sollen, so die Vermutung damals, während ihrer Arbeitszeit verbotenerweise bei Privatleuten mit städtischen Maschinen Arbeiten ausgeführt haben. Außerdem wurde ihnen vorgeworfen, im größeren Stil Holz, das im Staatswald geschlagen wurde, illegal nach Feierabend verkauft zu haben.

Im Einzelnen wird dem OB Folgendes zur Last gelegt: Im Zeitraum von Januar bis August 2015 soll die Stadtverwaltung über die so genannte „Holz-Mafia“ informiert worden sein. Der Verwaltungschef habe allerdings weder organisatorische Maßnahmen ergriffen, die zu einer besseren Kontrolle der BBH-Mitarbeiter hätten führen können, noch habe er Gespräche mit den Beschuldigten geführt. Stattdessen soll Schneidewind den Leiter des städtischen Rechtsamtes damit beauftragt haben, zur Überwachung der Mitarbeiter eine Detektei zu finden. Obwohl dann Ende 2015 die drei in Rede stehenden Mitarbeiter des BBH über vier Wochen von drei Detektiven während der Arbeitszeit, zum Teil auch nach Dienstschluss und an den Wochenenden, observiert worden waren, sollen keine Beobachtungen oder Erkenntnisse vorgelegen haben.

 Karlheinz Schöner (CDU) wird unter anderem vorgeworfen, sich auf Kosten der Stadt eine 12 500 Euro teure Musikanlage für seine Oldie-Band angeschafft zu haben.

Karlheinz Schöner (CDU) wird unter anderem vorgeworfen, sich auf Kosten der Stadt eine 12 500 Euro teure Musikanlage für seine Oldie-Band angeschafft zu haben.

Foto: -lo- ISDN/Mail

Die Sache habe die Stadt bis dahin mehr als 158 000 Euro netto gekostet. Dennoch habe der OB die Observation noch einmal verlängert, erneut ohne Erfolg und mit zusätzlichen Kosten von 101 827 Euro netto. Und um diese Summe, also die Mehrkosten, geht es jetzt vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft Schneidewind vor, seine Treuepflicht gegenüber der Stadt „unter Verstoß gegen das Vergaberecht sowie unter Verletzung der Zuständigkeitsvorschriften des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes (KSVG) mit dem Überwachungsauftrag an die Detektei verletzt zu haben“. Diese hohen zusätzlichen Kosten stünden in keinem Verhältnis zu den minimalen Arbeitszeitsverstößen der Mitarbeiter in diesem Zeitraum, sie seien „wirtschaftlich sinn- und wertlos“, so die Staatsanwaltschaft. Alles in allem hat die Detektivaffäre den Homburger Steuerzahler mehr als 300 000 Euro gekostet.

Anders gelagert ist der Fall Karlheinz Schöner: Der Alt-OB und CDU-Mann wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs in vier Fällen und Untreue in einem Fall angeklagt. Mitangeklagt ist ein Homburger Bauunternehmer wegen Betrugs in vier Fällen. Konkret wirft die Strafverfolgungsbehörde Schöner vor, sich während seiner Zeit als Homburger Oberbürgermeister „unter Ausnutzung und Missbrauch seiner Stellung als OB sowie unter Verletzung seiner Amtspflichten“ strafbar gemacht zu haben. Zum einen geht es dabei konkret um Arbeiten auf dem Privatgelände Schöners. Ein Bautrupp der gemeinnützigen Gesellschaft für Arbeit und Qualifizierung im Saarpfalz-Kreis, der Aquis GmbH, die auch für die Stadt arbeitete, soll dort mindestens eine Woche lang im Einsatz gewesen sein. Die Kosten seien nicht von Schöner selbst, sondern von der Aquis an den Bautrupp gezahlt worden. Auf einem weiteren Grundstück Schöners soll der mitangeklagte Bauunternehmer mehrere Arbeiten erledigt haben, obwohl er angeblich zu dieser Zeit offiziell an einer Großbaustelle der Stadt in Erbach zu tun gehabt hätte. An die Stadt Homburg soll er in diesem Zusammenhang Scheinrechnungen gestellt haben.

Dem Alt-OB wird schließlich vorgeworfen, auf Kosten der Stadt eine Musikanlage für 12 500 Euro angeschafft zu haben, die dann aber von Schöners Musikgruppe, einer Oldie-Band, genutzt worden sei. Karlheinz Schöner hat bislang über seinen Anwalt alle Vorwürfe zurückgewiesen.

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