Untreue-Urteil Schneidewind lässt sich suspendieren

Homburg · Erste Konsequenzen aus dem Urteilsspruch gegen den Homburger Oberbürgermeister wegen schwerer Untreue.

 Der Homburger OB Rüdiger Schneidewind geht nach seiner Verurteilung vor dem Landgericht in Revision, wird aber seine Amtsgeschäfte bis auf Weiters nicht mehr ausüben. Diese übernimmt nur sein Stellvertreter im Rathaus, Bürgermeister Michael Forster. 

Der Homburger OB Rüdiger Schneidewind geht nach seiner Verurteilung vor dem Landgericht in Revision, wird aber seine Amtsgeschäfte bis auf Weiters nicht mehr ausüben. Diese übernimmt nur sein Stellvertreter im Rathaus, Bürgermeister Michael Forster. 

Foto: Thorsten Wolf

Nach dem Untreue-Urteil gegen den Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) häufen sich die Fragen, wie es in Homburg weitergehen soll. Am Freitagvormittag gab es einen ersten entscheidenden Hinweis, wie es mit Schneidewind selbst in absehbarer Zeit weitergehen könnte. In seiner persönlichen Erklärung bekundet er, sein Amt ab sofort ruhen zu lassen. Zum Urteil vom Donnerstag gibt der OB folgende Erklärung ab: „Das hat mich – wie viele andere auch – geschockt. Zwar ist mir bewusst, dass es Aufgabe eines Gerichts ist, einen Sachverhalt zu würdigen. Dennoch habe ich von meinem Recht Gebrauch gemacht, gegen das Urteil Revision einzulegen und das Urteil überprüfen zu lassen. Der entsprechende Schriftsatz meines Verteidigers ging heute beim Landgericht ein.“ Und weiter: „In der Erwartung eines längeren Revisionsverfahrens und um Schaden von der Stadt Homburg abzuwenden, lasse ich ab dem heutigen Tage mein Amt als Oberbürgermeister ruhen. Ich habe daher vor wenigen Minuten das zuständige Innenministerium gebeten, alle dafür notwendigen Schritte einzuleiten.“ Er, Schneidewind, bedanke sich bei seiner Familie, engen Freunden und Weggefährten, „die mir in diesen Tagen Halt geben, und bitte um Verständnis, dass ich mich – über diese Erklärung hinaus – öffentlich bis auf Weiteres nicht äußern werde“.

Mittlerweile liegt eine Stellungnahme des Innenministeriums vor. So sei ein Ruhelassen der Amtsgeschäfte beamtenrechtlich nicht möglich. Der hierzu erforderliche Schritt der Aufsichtsbehörde sei die vorläufige Suspendierung. Derzeit warte man noch im Landesverwaltungsamt auf die offizielle Begründung des rechtskräftigen Urteils gegen Schneidewind, „welches nach jetzigem Zeitpunkt eine Suspendierung als logische Konsequenz nach sich ziehen wird“. Auch zur möglichen Kürzung der Bezüge lässt sich das Ministerium bereits aus: „Hier müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Herrn Schneidewind geprüft werden. Nach einer Prüfung kann dies zu einer Kürzung von maximal 50 Prozent führen“.

Der SPD-Politiker war am Donnerstag vom Landgericht in der Detektivaffäre wegen schwerer Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie 10 000 Euro Bußgeld verurteilt worden. Schneidewind hatte im Jahr 2015 am Stadtrat vorbei ein Detektivbüro beauftragt, Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofs zu überwachen. Der Stadt Homburg sei dadurch ein Schaden von rund 133 000 Euro entstanden, stellte das Gericht fest. Der Richter wies ausdrücklich darauf hin, dass die Tatsache, dass sich der OB bei der Affäre nicht selbst bereichert habe schuldmindern gewesen sei – ebenso die Tatsache, dass er nach dem Urteil sein Amt und den Beamtenstatus verlieren werde. So weit der Richterspruch, der nun in der Revision überprüft wird.

Derweil stehen im Rathaus und auch im Stadtrat wichtige Entscheidungen an, was die künftige Stadtentwicklung betrifft, aber auch wie und ob sich in den Abläufen in der Verwaltung was zum Guten ändern könnte. Eines ist klar: Schneidewinds Stellvertreter, Bürgermeister Michael Forster (CDU) führt ab sofort die Amtsgeschäfte. Für die Mammutaufgabe dürfte ihn derzeit niemand beneiden. Die Begründung des Vorsitzenden Richters Ralf Schwinn zum Untreue-Urteil ist an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Sprach er doch von „Dilettantismus und Sorglosigkeit“ an der Spitze der Homburger Verwaltung. Dass der OB durch dieses Urteil, wenn dies in der Revision bestätigt würde, sein Amt und den Beamtenstatus verlieren würde, erläuterte der Richter so: „Die Kammer hält dies für sachgerecht.“ Und noch schlimmer: „Der Angeklagte hat gezeigt, dass er als Oberbürgermeister ungeeignet ist“.

In seinen Vorbemerkungen nannte Schwinn als Ergebnis der Beweisaufnahme die Zustände im Homburger Rathaus als „erschreckend“. Es sei klar geworden, mit „welchem Dilettantismus und welcher Sorglosigkeit“ an der Stadtspitze vorgegangen werde. Neben Schneidewind bekamen dann auch die Bereichsleiter ihr Fett weg. So habe der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes, der darauf hinwies, dass er selbst kein Jurist ist, einen wichtigen Vermerk einfach zurückdatiert. Der Stadtkämmerer habe unumwunden geäußert, Rechnungen zum Jahresende zu „splitten“, um Verfügungsgrenzen des Oberbürgermeisters zu umgehen. Und schließlich habe sich der Hauptamtsleiter nur „am Rande“ mit der Angelegenheit befasst.

In einer ersten Stellungnahme äußerte sich Bürgermeister Michael Forster zu den Vorgängen: „Ich respektiere den Schritt von Rüdiger Schneidewind. Unsere Stadt befindet sich in einer außergewöhnlichen und schwierigen Situation. Ich sehe meine Aufgabe jetzt darin, die Verwaltung neu zu strukturieren, professionell zu führen und dafür zu sorgen, dass sie künftig an Recht und Gesetz orientiert arbeitet. Ich werde dazu all meine Verwaltungs- und kommunalpolitische Erfahrung einbringen.“ Dabei setze er auch vor allem auf das Engagement und das Zusammenwirken aller Beschäftigten der Stadtverwaltung, „damit uns das gelingt“. Als ersten Schritt werde er deshalb eine außerordentliche Personalversammlung einberufen.

Beim Heringsessen der Stadt am Aschermittwoch, 6. März, im Kulturzentrum Saalbau, das trotz des Urteils, aber ohne den Oberbürgermeister stattfinden wird, will Michael Forster sein weiteres Vorgehen erstmals einer breiteren Öffentlichkeit erläutern.

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