Verkürzte Amtszeit in Blieskastel

Blieskastel. Am Sonntag, 2. September, wird in Blieskastel ein neuer Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin gewählt. Die Amtszeit des neuen Verwaltungschefs läuft vom 1. September 2013 bis 30. September 2019

Blieskastel. Am Sonntag, 2. September, wird in Blieskastel ein neuer Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin gewählt. Die Amtszeit des neuen Verwaltungschefs läuft vom 1. September 2013 bis 30. September 2019. Doch warum diesmal nur noch eine Amtszeit von sechs Jahren und einem Monat und nicht zehn Jahre? Jens Welsch, stellvertretender Hauptamtsleiter im Rathaus, kann's erklären: Die mit Einführung der Direktwahl des Bürgermeisters auf zunächst acht Jahre festgesetzte Amtszeit wurde durch das "Gesetz zur Bündelung von Direktwahlen vom 29. August 2007" auf zehn Jahre erhöht, um eine Zusammenlegung der Direktwahlen mit den alle fünf Jahre stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen zu erreichen. Scheidet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister während der Amtszeit des Gemeinderates aus dem Amt aus und erfolgt die Wahl nicht gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl, so wird die Nachfolgerin oder der Nachfolger für die Zeit bis zum 30. September des Jahres, in dem die nächste Amtszeit des Gemeinderates endet, gewählt. "Die nächste Amtszeit des Stadtrates der Stadt Blieskastel endet im Jahre 2019. Für die nun bevorstehende Direktwahl bedeutet dies, dass die Amtszeit keine zehn Jahre, sondern lediglich sechs Jahre und einen Monat vom 1. September 2013 bis 30. September 2019 läuft", so Jens Welsch.ert

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