Stromverbrauch Urlaub für die Stromrechnung

St. Ingbert/Bliestal · Wenn im Sommer endlich der wohlverdiente Urlaub ansteht und die Wohnung verlassen ist, machen auch die Stromkosten zu Hause endlich mal Pause. Damit der Stromzähler aber nicht munter weiter läuft, müssen die Urlauber vor der Abreise wirklich alle Stromfresser abgestellen. „So banal es klingt: Am wichtigsten ist es, vor der Abreise wirklich alle elektrischen Geräte auszuschalten“, sagt Werner Ehl, Energieberater bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Im Zweifelsfall sogar den Stecker ziehen, selbst wenn an der Stereoanlage im Off-Zustand keine Kontrolllämpchen mehr leuchten.

Im Stand-by-Modus verbrauchen elektrische Geräte auch ohne sichtbares Zeichen Strom, ältere Exemplare sogar ziemlich viel. Einen doppelten Energiespareffekt erzielt, wer vor dem Urlaub Kühl- und Gefrierschrank enteist und abtaut. Zum einen wird während der Abwesenheit kein Strom für den laufenden Betrieb benötigt, zum anderen laufen die Geräte nach der Rückkehr ohne die Eisschicht effizienter.

Auch ein Blick in den Keller lohnt sich vor dem Urlaub fast immer. Hier laufen häufig unbemerkt elektrische Geräte. Wer etwa seine Heizungsanlage auf „Sommer“ umstellt, spart viel Strom, da dann die Heizungspumpen abgeschaltet sind. Vor der Abreise lohnt es sich außerdem, den Stromzähler zu kontrollieren und den Stand zu notieren. So lässt sich nach der Rückkehr feststellen, ob tatsächlich alles ausgeschaltet war. Bei Fragen zum Stromsparen im Haushalt und bei allen anderen Fragen zum Thema Energiesparen helfen die Energieberater der Verbraucherzentrale. Für einkommensschwache Haushalte, die einen entsprechenden Nachweis vorlegen können, sind die Beratungen kostenlos.

Anmeldung zur Energieberatungen in St. Ingbert im Rathaus, Zimmer 203, Tel. (06894) 130. In Blieskastel in der Volkshochschule, Tel. (06842) 94 63 91.
Weitere Informationen unter
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Termine zur persönlichen Beratung können unter Tel. (0800) 809 80 24 00 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

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