Grundsteuer Steuer, Steuer, ungeheuer

Hausbesitzer zu sein, ist ja eine schöne Sache. Man ist Herr in den eigenen vier Wänden und wenn die mal komplett bezahlt sind, hat man obendrein auch noch das gute Gefühl, solide fürs Alter vorgesorgt zu haben. Als Häuslebauer oder -käufer ist man aber auch mit den Schattenseiten dieser Privilegien vertraut: Ein Haus und überhaupt das Wohnen kosten immer – und einmal im Jahr auch Grundsteuer. Dass die in St. Ingbert zum Jahresanfang erhöht wurde, konnte ich ja grundsätzlich akzeptieren. Die Stadt suchte zusätzliche Einnahmen und nutzte mit der Grundsteuer mal wieder eine der wenigen Einnahmequellen, aus der nur sie schöpfen kann. Soweit, so gut.

Grundsteuer: Steuer, Steuer, ungeheuer
Foto: SZ/Robby Lorenz

Doch der Grundsteuerbescheid bot Anlass, nochmal kurz zu grübeln, wie viel warum fällig ist. Erkenntnis eins: Die Grundsteuer errechnet sich reichlich kompliziert. Wer hat sich die Formel aus Einheitswert, Grundsteuermessbetrag und Hebesatz ausgedacht? Erkenntnis zwei: Wie kann es sein, dass unser Familienheim, Baujahr 1980, nach einem Einheitswert von 1964 eingestuft ist – und der gilt noch, obwohl unser Haus längst auf dem Weg vom einstigen Neu- zum langfristigen Altbau ist? Erkenntnis drei: Wer hat dem Erfinder des Einheitswertes geflüstert, dass ein kleines Reihenhaus in für St. Ingbert ordentlicher Lage wie eine Villa auf der Insel der Glück­seligen eingestuft werden sollte? Alle diese Fragen kamen in dieser Woche wieder hoch, als das Bundesverfassungsgericht ein neues Gesetz für die Grundsteuer forderte. Richtig so. Zumal die Hüter des Grundgesetzes ja eigentlich nur mich hätten fragen müssen, um herausfinden, dass diese Abgabe in ihrer jetzigen Form unverständlich und ungerecht ist.

Zum Glück haben sie das aber gelassen, sonst hätte ich vielleicht auch sagen müssen, wie man das mit der Grundsteuer besser macht. Ein reine Bodensteuer? Eher schlecht, vor allem für die Oma mit dem kleinen, alten Häuschen und dem schönen, großen Garten oder alle anderen Normalimmobilisten. Und das Kostenwertmodell, das Bodenrichtwerte mit pauschalen Baukosten für die Gebäude kombiniert? Da müssten aber alle Grundstücke neu (und richtig) bewertet und das am besten aus Gründen der Gerechtigkeit im Jahrestakt wiederholt werden. Unterm Strich also eine Superformel für Spezialisten und Heerscharen von Bodenrichtwertsermittlern. Über andere Lösungen schweige ich lieber. Und überlasse die goldene Grundsteuerregel den Politikern auf allen staatlichen Ebenen und den Lobbyisten in Kommunal-, Wirtschafts- und Umweltverbänden, die das Urteil aus Karlsruhe bereits deuten.

Da sich die Vertreter der Kommunen von der Millionenstadt bis ins kleine Dorf aber ohnehin einig scheinen, dass, egal wie die Grundsteuer künftig gestaltet wird, die bisherigen Einnahmen auch weiter unverzichtbar sind, kommt es sowieso, wie es für den korrekten Steuerzahler immer kommt. Er muss auf die nächste Steuerreform hoffen. Und so lange zahlen, was von ihm verlangt wird.

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