Stadtrat St. Ingbert macht Weg frei Im Stegbruch kann neuer Lidl entstehen

St. Ingbert/ Rohrbach · Der Stadtrat hat einen Bebauungsplan für die Straße Im Stegbruch in Rohrbach beschlossen, wo ein Lidl-Markt seinen neuen Standort finden wird. Der Plan berücksichtigt auch die Einwendungen von Behörden und Anwohnern.

 Die Vorbereitungen für den Neubau des Lidl-Marktes in Rohrbach haben begonnen. Die Fläche am Stegbruch wurde bereits gerodet.

Die Vorbereitungen für den Neubau des Lidl-Marktes in Rohrbach haben begonnen. Die Fläche am Stegbruch wurde bereits gerodet.

Foto: Corneli Jung/Cornelia Jung

Der Stadtrat hat am Donnerstagabend den Bebauungsplan für den Nahversorger „Im Stegbruch“ gebilligt. Nach der Offenlegung der Entwürfe im vergangenen Jahr waren den Rohrbachern auf Nachfrage die Auswirkungen des Lidl-Marktes auf den Ort erläutert worden. Außerdem erhielten die Behörden und Träger öffentlicher Belange im Vorfeld Zugang zu den Planunterlagen. Gleichzeitig wurden diese aufgefordert, sich über den Umfang der Umweltprüfungen zu äußern.

So wünschte das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport beispielsweise, planungsrechtliche Aussagen zum Standort des jetzigen Lidl-Marktes zu treffen. Der Landesbetrieb für Straßenbau wiederum forderte einen Nachweis der Leistungsfähigkeit der Verkehrslage auf der Grundlage einer aktuellen Verkehrsdatenbasis. Daraufhin wurde das Verkehrsgutachten durch eine Erhebung der Verkehrsbelastung aktualisiert. Es ergab, dass die geplante Ansiedlung des Lidl-Marktes an der geplanten Stelle „Im Stegbruch“ an der L 241 aus verkehrstechnischer Sicht keine zusätzliche Beeinträchtigung des Verkehrs darstellt. Das Verkehrsaufkommen wird insgesamt auch nach der Neuansiedlung als verträglich bewertet Die Anlage einer Linksabbiegespur sei nicht erforderlich. Laut Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) könne der Planung aber nur zugestimmt werden, wenn der gesamte Anlieferbereich des Lebensmittelmarktes vollkommen schalldämmend eingehaust wird und dem LUA eine Immissionsprognose von einer Messstelle erbracht wird, welche weiteren Lärmschutzmaßnahmen eingehalten werden.

 Der bisherige Lidl-Markt in der Industriestraße in Rohrbach wird an den Stegbruch verlagert.

Der bisherige Lidl-Markt in der Industriestraße in Rohrbach wird an den Stegbruch verlagert.

Foto: Cornelia Jung

Die Planungen zum Schallschutz wurden entsprechend angepasst. So werden folgende Schutzmaßnahmen bei Umsetzung der Planung getroffen: Kein Betrieb des Parkplatzes des Lebensmittelmarktes und keine Lkw-Rangier- und Verladetätigkeiten im Nachtzeitraum von 22 bis 6 Uhr, die Fahrgassen bekommen eine Asphaltdecke oder einen akustisch gleichwertiger Pflasterbelag, die Verladerampe wird komplett eingehaust und mit Tor ausgeführt.

Der Biosphärenzweckverband Bliesgau drang hingegen auf Erhaltung der im Planungsbereich vorhandenen Biotope. Für diese wurde eine Ausnahmegenehmigung entsprechend des Bundesnaturschutzgesetz beim LUA gestellt. Dort kam man zum Ergebnis, dass der Eingriff in diese Flächen so geringfügig sei, dass eine wesentliche Beeinträchtigung der Funktionalität der geschützten Biotopflächen auszuschließen ist. Rein rechnerisch werde der Eingriff in die geschützten Biotope durch die Umwandlung der Wiesenbrache in ein Seggenried vollständig ausgeglichen.

Des Weiteren erging vom Eigenbetrieb Abwasser der Hinweis, dass die Entwässerung der Fläche im Trennsystem zu erfolgen hat. Da der Investor alle geforderten Änderungen und Maßnahmen entsprechend in die aktualisierte Fassung des Bebauungsplanes einfließen ließ, steht dem Neubau nach der Rodung der Fläche nichts mehr im Wege.

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