Höhere Steuern und Gebühren So hoch sind die neuen Steuern und Gebühren

St. Ingbert · Die Stadt erläuterte gestern, warum die St. Ingberter mehr Grundsteuer und Niederschlagswassergebühren zahlen müssen.

 Die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke wurde in St. Ingbert zum 1. Januar dieses Jahres erhöht.

Die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke wurde in St. Ingbert zum 1. Januar dieses Jahres erhöht.

Foto: picture alliance / dpa/Jens B¸ttner

Derzeit werden Bescheide mit den Gebühren und Abgaben verschickt, die die Stadt St. Ingbert in diesem Jahr bei ihren Bürgern erhebt. In diesen Übersichten finden sich auch eine höhere Grundsteuer sowie eine angehobene Niederschlagswassergebühr. Diese nach oben veränderten Posten haben aber offenbar viele St. Ing-
berter überrascht. Das unterstrich gestern Christiane Heib, als sie von einer Flut von Reaktionen berichtete, die im Rathaus bereits eingegangen seien. Die bei der Stadt für Steuern und Abgaben zuständige Mitarbeiterin nannte zugleich den Grund der vermehrten Nachfragen: „Die Bürger fühlen sich über die geänderten Steuern und Abgaben nicht genügend informiert und sind deshalb verunsichert.“

Dieses Informationsdefizit schließen helfen sollte gestern ein Pressegespräch im Rathaus. Dort mit am Tisch: Oberbürgermeister Hans Wagner sowie Mitarbeiter der städtischen Abteilung Finanzen. Stadtkämmerer Dieter Detemple listete bei dieser Gelegenheit noch einmal auf, was sich finanziell mit dem Jahreswechsel für die St. Ingberter geändert hat. Der Hebesatz für die Grundsteuer B steigt von 460 auf 525 Prozent, der Hebesatz für die Gewerbesteuer von 360 auf 390 Prozent. Zeitgleich erhöhte sich die Niederschlagsgebühr von 60 auf 73 Cent je Quadratmeter. Zudem wird die Schmutzwassergebühr höher. Diese Abgabe beträgt jetzt statt zuvor 3,03 Euro je verbrauchtem Kubikmeter Trinkwasser 3,23 Euro.

Während sich die Niederschlagsgebühren wie die Grundsteuer auf dem Bescheid der Stadt St. Ingbert findet, wird die Schmutzwassergebühr auf der Abrechnung für Strom, Gas und Wasser ausgewiesen, die von den Stadtwerken kommt.

Alle diese Erhöhungen gelten im Übrigen ab dem 1. Januar, wie die Verantwortlichen gestern klarstellten. Ein Hinweis in einem SZ-Bericht vergangene Woche, wonach die Grundsteuererhöhung erst zum 1. April fällig wäre, war also falsch.

Da Steuererhöhungen immer „ein unangenehmes Thema“ seien, wie OB Hans Wagner einräumte, nutzte die Stadtverwaltung das Pressegespräch auch, um zu erläutern, weshalb diese Erhöhung nötig war. Detailliert eingegangen wurde dabei insbesondere auf die Grundsteuer B, die auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben wird. Auch hier zeigten die Reaktionen der Bürger Wirkung. „Die meisten Anrufer stört gar nicht so sehr die Höhe der Grundsteuer selbst“, sagte Christiane Heib. „Oft wird aber die Frage gestellt, weshalb in einer Stadt wie St. Ingbert, der es doch finanziell ganz gut gehe, überhaupt eine Erhöhung erforderlich ist.“

Deshalb wurde der Stadtkämmerer grundsätzlich. Da auch das im saarländischen Vergleich gut gestellte St. Ingbert ein strukturelles Defizit habe, also jedes Jahr mehr ausgebe als einnehme, müsse man der Forderung des Landes folgen, das Haushaltsergebnis zu verbessern. Wie das geschieht, sei aber den Kommunen überlassen. „Eine Möglichkeit ist eine höhere Grundsteuer“, sagte Detemple.

Dass die dortige Anpassung noch akzeptabel ausgefallen sei, versuchte der Kämmerer mit Zahlenbeispielen aus den 16 600 Bescheiden zu belegen, die an Grundsteuerpflichtige verschickt wurden. Demnach bewegt sich die Grundsteuer fortan für 2572 Steuerzahler bei Beträgen bis zu 114 Euro im Jahr, in der nächsten Stufe zahlen fast 4100 Bürger maximal 228 Euro, weitere 4370 bis zu 342 Euro und nochmals knapp 3900 Bürger bis zu 570 Euro. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr liege zwischen 14 und 70 Euro pro Hausbesitzer. Diese Einfamilienhausbesitzer machten etwa 90 Prozent der Grundsteuerzahler aus. Zusammen zahlen sie etwa die Hälfte der Grundsteuer B in St. Ingbert. Die andere Hälfte komme von Gewerbebetrieben. „Dass diese Steuer so auf einzelne Bürger und Unternehmen verteilt wird, ist durchaus ausgewogen“, meinte Detemple.

Weitere Informationen zum städtischen Haushalt erwartet die St. Ing-
berter Bürger bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung, zu der der Oberbürgermeister einladen wird. Sie findet voraussichtlich am 22. Februar statt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort