Nach dem Extrem-Regen Regierung hilft Unwetter-Opfern

St. Ingbert · Die Landesregierung unterstützt mit Finanzhilfen diejenigen Personen, kleine Unternehmen (bis 10 Beschäftigte) und Vereine in St. Ingbert-Mitte, die auf Grund der Wetterereignisse in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind (wir berichteten).

Damit könnten die St. Ingberter auf eine Hilfe in existenzbedrohenden Notlagen in Form einer Soforthilfe in Höhe von 1500 Euro, eine Finanzhilfe (gestaffelt nach versicherbaren und nicht versicherbaren Schäden) und einen Zinsverbilligungszuschuss hoffen, so der Finanz-Staatssekretär und St. Ingberter Ortsvorsteher Ulli Meyer.

Die Hilfe komme damit denjenigen zugute, die in einer existenzbedrohenden Notlage seien und decke nicht alle Schäden ab. In Zukunft sei mit solchen Unwettern häufiger zu rechnen. Daher dürfe man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Es sei auch in St. Ingbert wichtig, Versicherungen gegen Hochwasser abzuschließen. „Zudem muss die Stadt die Überschwemmungen letzter Woche überprüfen und einen Aktionsplan Hochwasserschutz für St. Ingbert und alle Ortsteile auflegen“, so Meyer.

Zudem weist Ulli Meyer auf eine Hilfe für von den Unwettern betroffenen Vereinen hin. Ihnen hilft das Land bei der Wiederherstellung ihrer Infrastruktur, damit deren ehrenamtliche Tätigkeiten, als Fundament einer funktionierenden Gemeinschaft, aufrechterhalten werden kann. Ein einmaliger Härtefallfonds für ehrenamtliche Organisationen ein, deren Aktivitäten durch unwetterbedingte Schäden an Gebäuden oder Anlagen beeinträchtigt wurden, umfasst 40 000 Euro. Anträge sind bis zum 31. Juli über die Gemeindeverwaltung an die Staatskanzlei zu richten.

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