OB müsste Abriss der Tischtennishalle längst vorbereiten

St Ingbert · Ein Schreiben des Landesverwaltungsamtes hat eine Beschwerde der Koalition im Stadtrat über den Oberbürgermeister bestätigt. Tenor der Kommunalaufsicht: Wagner hätte den vom Rat beschlossenen Abriss der Tischtennishalle längst vorbereiten müssen.

 Die Stadtrats-Mehrheit drängt auf den zügigen Abriss der ehemaligen Tischtennis-Halle in der Gustav-Clauss-Anlage. Foto: Manfred Schetting

Die Stadtrats-Mehrheit drängt auf den zügigen Abriss der ehemaligen Tischtennis-Halle in der Gustav-Clauss-Anlage. Foto: Manfred Schetting

Foto: Manfred Schetting

. Die Koalition im St. Ingberter Stadtrat hat in Sachen Abriss der ehemaligen Tischtennishalle die Rückendeckung der Kommunalaufsicht erhalten. So hatten die Fraktionen von CDU , Familien-Partei, Grünen und "Wir für St. Ingbert " Ende April eine gemeinsame Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Hans Wagner an das Landesverwaltungsamt (Lava ) geschickt. Ihr Vorwurf: Es gebe mehrere Beschlüsse des Stadtrats zum Abriss der Tischtennishalle, die bislang nicht umgesetzt worden seien.

Auch die 200 000 Euro, die im Doppelhaushalt 2015/16 für den Abriss bereitstehen, hätten OB Wagner unter dem Vorwand von nötigen Vorbereitungen nicht zum Handeln veranlasst. Zu den Beschwerden hat sich das Lava inzwischen klar geäußert. Die von den vier Fraktionen vorgetragenen Fakten entsprechen aus Sicht der Kommunalaufsicht den Tatsachen. Demnach habe der Stadtrat in seiner Sitzung am 12. März 2015 200 000 Euro für die Maßnahme "Tischtennishalle - Rückbau und anschließende Freiraumgestaltung" im inzwischen von der Kommunalaufsicht längst genehmigten investiven Teil des Haushaltsplanes 2015 bereitgestellt. Dazu schreibt Birgit Heib von den Allgemeinen Kommunalaufsicht im Lava an die Adresse des OB: "Ich darf Sie darauf hinweisen, dass das Budgetrecht vom Stadtrat ausgeübt wird. Somit entscheidet der Rat nach pflichtgemäßem Ermessen, für welche Maßnahmen er investive Haushaltsmittel bereitstellt."

Nach dieser Rechtslage stehe Wagner kein eigenes Ermessen zur Einschätzung der Dringlichkeit des Abrisses der ehemaligen Tischtennishalle zu. Vielmehr sei der Oberbürgermeister nach Paragraf 59 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) verpflichtet, die Beschlüsse des Stadtrates auszuführen. Und selbst wenn es zutreffe, dass die Maßnahme vor Beginn der Arbeiten einer "sorgfältigen Vorbereitung” bedurften, hätte der OB diese jedoch bereits seit geraumer Zeit in die Wege leiten können. Abschließend weist die Kommunalaufsicht den St. Ingberter Oberbürgermeister darauf hin, dass sein Verhalten eine Verletzung seiner Dienstpflichten darstellen könne und fordert ihn daher auf, "den Beschlüssen des Stadtrates beziehungsweise Ausschusses zum Abriss der ehemaligen Tischtennishalle nachzukommen".

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