OB-Klage in Sachen Rambaud auch vor dem OVG gescheitert

St Ingbert · Nach Mitteilung der St. Ingberter CDU hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass ihr Chef Pascal Rambaud rechtmäßig im St. Ingberter Stadtrat sitzt. Damit sei OB Hans Wagner bereits in dritter Instanz gescheitert.

Pascal Rambaud ist St. Ingberter und damit rechtmäßig im Stadtrat. Das habe jetzt auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden, wie die CDU St. Ingbert mitteilt. Seit der Kommunalwahl 2014 ist Pascal Rambaud Mitglied des Stadtrates und ehrenamtlicher Bürgermeister. Und genauso lange versuche Oberbürgermeister Hans Wagner schon, offenbar politisch motiviert, Rambaud das Stadtratsmandat streitig zu machen. So habe er mehrfach behauptet, Rambaud hätte seinen Hauptwohnsitz nicht in St. Ingbert und dürfe deshalb nicht Mitglied des Stadtrates sein. Diese Behauptung sei nach eingehender materieller und juristischer Prüfung durch den Kreisrechtsausschuss des Saarpfalz-Kreises schon im Dezember 2014 widerlegt worden. Stattdessen sei festgestellt worden, dass Rambaud "zweifelsfrei" seinen Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz in St. Ingbert habe. Daraufhin habe Wagner vor dem Verwaltungsgericht gegen den Saarpfalz-Kreis geklagt, bei dem der Kreisrechtsausschuss ansässig ist. Das jedoch habe Wagners Klage Ende 2015 (als "unzulässig", Anmerkung der Redaktion) abgelehnt. Wagner habe dann vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) weitergeklagt und sei nun auch in dritter Instanz gescheitert. Zudem habe das OVG auch die Feststellung des Verwaltungsgerichts bestätigt, dass die Beschreitung des Klageweges in dieser Angelegenheit durch Wagner zu "für den Steuerzahler überflüssigen Kosten" geführt habe. Die CDU forderte OB Hans Wagner auf, jetzt mit allen politischen Kräften zusammenzuarbeiten. Es seien wichtige Aufgaben zu bewältigen, für die alle Kräfte benötigt würden. Konkret nannte die CDU die Neugestaltung des WVD-Geländes, die Fertigstellung der Baumwollspinnerei, die Innenstadtentwicklung, die Fortschreibung einer kulturellen Agenda oder die kommunale Schuldenbremse.

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