Stadtrat St. Ingberts Klage gegen Homburg soll ruhen

Homburg/St. Ingbert · (con) Der Stadtrat der Nachbarstadt St. Ingbert hat in seiner Sitzung beschlossen, die Verwaltung soll dafür sorgen, die Klage gegen den Bebauungsplan der Stadt Homburg für den Enklerplatz ruhen zu lassen.

Zur Vorgeschichte: In Homburg war für den Enklerplatz ein rund 16500 Quadratmeter großes Einkaufszentrum geplant, für das es auch dort Befürworter und Kritiker gab. Da das geplante Einkaufszentrum größenmäßig fast der Gesamtverkaufsfläche der Stadt St. Ingbert entspricht, wurden dort negative Auswirkungen auf den Einzelhandel befürchtet. Auf Initiative der Grünen im Stadtrat St. Ingbert beschloss dieser im Juni 2017, ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan „Enklerplatz“ der Kreisstadt Homburg einzuleiten.

Der Klageantrag war im August 2017 beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Saarbrücken eingegangen, wo er das Aktenzeichen 2 C629/17 trägt. Infolge der Überlastung des Gerichts durch eine Menge von Berufungsverfahren im Bereich des Asylrechts konnte eine Terminierung erst im November des vergangenen Jahres für den 7. Februar 2019 erfolgen. Zwischenzeitlich hat sich aber die Situation geändert, denn im Dezember wurde das „Aus“ für das Homburger Einkaufszentrum bekannt gegeben (wir berichteten). Der Investor war mit Hinweis auf die Zeitverzögerungen bei der Umsetzung des Baus, und hier vor allem wegen der besagten Normenkontrollklage der Nachbarstadt St. Ingbert, aus dem Projekt ausgestiegen.

Ob Homburg oder St. Ingbert vor Gericht Recht bekommen hätte, ist nun nicht mehr feststellbar und wegen der endgültigen Entscheidung gegen das „Großprojekt“ auch nicht mehr relevant. Aus diesem Grund fragte das Oberverwaltungsgericht bei der Stadt St. Ingbert an, ob das Verfahren angesichts der veränderten Sachlage weiter betrieben werden soll, da es sich bei dem zu überprüfenden Bebauungsplan um einen sogenannten Angebotsbebauungsplan handelt, der auf das konkret geplante Vorhaben zugeschnitten ist. In diesem Fall regte das Gericht ein Ruhen des Verfahrens an, da derzeit kein anderer Investor in den Startlöchern stehe.

Auf Antrag der Stadt hatte das Gericht die Frist zur Äußerung in dieser Angelegenheit vom 7. Januar auf den 21. Januar dieses Jahres verlängert, um dem Stadtrat die Chance zur Entscheidung zu geben. Wie die Justitiarin der Stadt St. Ingbert, Heike Konschak-Klein, auf Nachfrage von Adam Schmitt (Die Grünen) im Stadtrat erläuterte, bedeute das Ruhenlassen des Verfahrens, dass es per Schriftsatz jederzeit wieder aufgenommen werden könne. Der  Bebauungsplan in Homburg sei nach der Absage der Investorengruppe  nicht grundsätzlich aufgehoben. Prinzipiell könne also eine Bebauung weiter verfolgt werden, so die Justiziarin. „Es wäre sinnvoll, dem (Ruhen des Verfahrens: die Red.) nachzukommen“, so die Mitarbeiterin der Verwaltung. Schmitt bekundete nach dieser Erläuterung seine „prinzipielle Symphatie für diese Verfahrensweise“ und auch der St. Ingberter Rat stimmte ihr zu.

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