Neue Regeln fürs Ingobertusfest

St Ingbert · Für die neuen Regelungen, die schon beim nächsten Ingobertusfest gelten, hat die Stadtverwaltung einige Anregungen von Vereinen aufgegriffen. Gruppen und Organisationen zahlen auch künftig das geringstmögliche Standgeld. Zudem sollen Themen-Areale die aktive Teilnahme für Vereine nochmals attraktiver machen.

 Per Stadtratsbeschluss wurden die Teilnahmebedingungen und Durchführungsbestimmungen für künftige Stadtfeste festgelegt. Damit soll die Teilnahme von Vereinen, wie hier beim 39. Ingobertusfest im vergangenen Jahr, attraktiver gemacht werden.

Per Stadtratsbeschluss wurden die Teilnahmebedingungen und Durchführungsbestimmungen für künftige Stadtfeste festgelegt. Damit soll die Teilnahme von Vereinen, wie hier beim 39. Ingobertusfest im vergangenen Jahr, attraktiver gemacht werden.

Foto: Cornelia Jung

Das Ingobertusfest ist ein Highlight im Veranstaltungskalender der Stadt. Seit rund drei Jahren seigt die Teilnehmerzahl leicht an, doch optisch hat es sich verkleinert, da der Schmelzerparkplatz nicht mehr bespielt wird und die Pfarrgasse aus Sicherheitsgründen als Veranstaltungsbereich weggefallen ist. Damit das Fest weiterhin Besuchermagnet bleibt, wurde auf der jüngsten Stadtratssitzung die Änderung der Teilnahmebedingungen beschlossen.

Da St. Ingberter Vereine und Institutionen gefördert werden sollen, werden diese, einschließlich der politischen Jugendorganisationen St. Ingberter Parteien, wenn sie keine Politwerbung betreiben, die ansässigen Service-Clubs sowie die Stadt und deren Partnerstädte nicht nur vorrangig als Standbetreiber angenommen, sondern auch mit dem geringsten "Standentgelt" in Kategorie A belohnt. Sie zahlen dann für einen Stand mit weniger als fünf laufenden Metern 120 Euro, mit mehr als zehn Metern 180 Euro und für die "Zwischengröße" 150 Euro.

Bevorzugt behandelt werden bei der Anmeldung auch die im Festbereich angesiedelten Gastronomiebetriebe, die der Kategorie B angehören, und für ihre Stände jeweils 30 Euro mehr als die Vereine bezahlen. In Kategorie C fallen beispielsweise die restlichen Gaststätten St. Ingberts einschließlich der Ortsteile (200/250/300 Euro) sowie in Kategorie D alle sonstigen bisher keiner Kategorie zugeordneten Institutionen sowie Stände von Gewerbetreibenden (300/400/500 Euro). Die Interessenten der Kategorien C und D kommen dann zum Zug, wenn vorhandene Lücken gestopft oder ein fehlendes Leistungsangebot in bestimmten Essensbereichen kompensiert werden soll.

Das Standgeld der Vereine könne nochmals um die Hälfte reduziert werden, wenn diese ein vollwertiges Mittagessen anbieten, dass laut Anmeldungs-Definition "mit Messer und Gabel gegessen wird". Würstchen, Schwenker, Suppen oder Snacks zählen nicht dazu. In begründeten Einzelfällen kann die Stadt auf Antrag das Teilnehmerentgelt ganz oder teilweise erlassen. Diese von der Stadt formulierten Teilnahmebedingungen waren unter anderem auf Anregung einiger alteingesessener St. Ingberter Vereine zustande gekommen, die bei einem Treffen mit der Stadt Ende Oktober darüber befragt wurden, wie das Fest attraktiver gemacht werden könne. Hier kam auch zur Sprache, dass einige Vereine nicht wegen des Teilnehmerentgelts fern blieben, das vergleichsweise gering sei, sondern es vielmehr an den fehlenden vereinseigenen Helfern, fehlender Rentabilität sowie den gestiegenen Hygienevorschriften liege. Lösungsansätze könnten unter anderem die Neugliederung des Festes in thematische Areale, beispielsweise Weingegend, Bayern-Stadl' sowie Rock-Bereich, oder eine aktive Akquise von neuen teilnehmenden Vereinen und solchen, die früher dabei waren, sein.

Eine Möglichkeit sei auch die verstärkte Kooperation der Vereine , so wie es 2016 die Gehnbachfreunde und die DJK St. Ingbert machten. Durch ein attraktives Essensangebot (Spanferkel und Spießbraten, die Red.) hätten beide Vereine das Fest erheblich bereichert, wie es von Seiten der Verwaltung hieß. In die neuen Teilnehmerbedingungen wurden Teile der Durchführungsbestimmungen in diese integriert und einige Dinge erstmals klar geregelt. Damit sollen auch eventuelle Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

Zum Thema:

Auf einen Blick Das Ingobertusfest 2017 wird am Freitag, 30. Juni, und Samstag, 1. Juli, gefeiert. Interessenten für einen Standplatz können sich bis zum 1. März bei der Stadt bewerben. Formulare und Durchführungsbestimmungen sind ab sofort bei der Kulturabteilung, Rickertstraße 30, erhältlich. Weitere Infos bei Karsten Braun unter Tel. (06894) 1 35 14 oder per E-Mail unter kultur@st-ingbert.de. con

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