Müllgebühren erstmals schwarz auf weiß

St Ingbert · In St. Ingbert wurden die ersten Bescheide zu den Müllgebühren nach dem EVS-Austritt verschickt. Es gab Nachfragen, aber keine Proteste.

 Die St. Ingberter haben ihre Gebührenbescheide zur Abfallentsorgung erhalten. Foto: Manfred Schetting

Die St. Ingberter haben ihre Gebührenbescheide zur Abfallentsorgung erhalten. Foto: Manfred Schetting

Foto: Manfred Schetting

Die Stadt St. Ingbert hat Ende Januar bis Anfang Februar rund 13 000 Abfallentsorgungsgebühren-Bescheide verschickt. Es war die erste Abrechnung, die die Bürger vom Abfall-Bewirtschaftungs-Betrieb St. Ingbert (ABBS) erhielten, seit die Mittelstadt Anfang 2016 aus dem Entsorgungsverband Saar (EVS) ausgetreten war und die Müllentsorgung im gesamten Stadtgebiet durch den neu gegründeten Eigenbetrieb in Eigenregie übernommen hatte. "Aufgrund der Bescheide gab es durchaus eine Reihe von Nachfragen im Rathaus", bilanzierte Gerd Lang, der Leiter des ABBS, im Gespräch mit unserer Zeitung. "Generelle Kritik am jetzigen Modell der Abfallentsorgung ist aber ausgeblieben."

Nach Langs Angaben hatten die meisten Anrufer Detailfragen zu ihrem Gebührenbescheid. "Etliche Bürger hatten beispielsweise Nachfragen zu der Mindermenge." So habe der ABBS seit den Änderungen bei den Müllgebühren immer wieder darauf hingewiesen, dass Abfallmengen, die bei einer Leerung unter fünf Kilogramm, und somit unter der sogenannten Eichgrenze, liegen, nicht berechnet werden. "Doch richtig bewusst ist diese Regelung wohl vielen erst geworden, als sie deren abrechnungstechnische Folge jetzt schwarz auf weiß sahen", meinte Lang.

Ein zweiter Nachfrage-Schwerpunkt bei den St. Ingbertern war das Formular zur SEPA-Einzugsermächtigung, das den kürzlich versandten Abfallgebührenbescheide nochmals angefügt war. Lang: "Viele, dem dem ABBS bereits im Vorjahr eine Einzugsermächtigung erteilt hatten, wollten wissen, ob sie diese jetzt erneuern müssten." Um es klar zu sagen: Das ist nicht erforderlich. Gleichzeitig erläuterte der ABBS-Leiter, warum an die Möglichkeit des Bankeinzug nochmals erinnert wurde. Immerhin gut 5000 Haushalte bevorzugten es, ihre Müllgebühren nach Erhalt des Bescheides bei Einzelüberweisung an die Stadt zu zahlen. Das decke sich nach Einschätzung des Rathauses auch mit der Erfahrungen bei anderen Gebühren- und Steuerbescheiden. "20 bis 30 Prozent der Bürger wollen keinen Bankeinzug." Dennoch habe die Stadt mit dem jüngsten Abfallgebührenbescheid den noch einmal Versuch unternommen, die Zahl der Einzugsermächtigungen, die die Verwaltungsabläufe erleichterten, "vielleicht doch zu erhöhen".

Im Übrigen zeigten jene St. Ingberter, die sich in Sachen Müllentsorgung direkt an das Rathaus wendeten, in den allermeisten Fällen großes Verständnis, für Hinweise, mit denen Einzelheiten des Abfallkonzepts erläutert würden. "In unserem Verwiegesystem hat der Bürger durch sein persönliches Verhalten direkten Einfluss auf die Gebühren, die er bezahlen muss", betonte Lang. Und das zeige sich insbesondere bei der Biotonne, für die im Abfallkonzept der Stadt St. Ingbert seit dem vergangenen Jahr wieder eine gewichtsabhängige Gebühr erhoben wird. Die Bürger entsorgten jetzt, anders als der EVS das früher festgestellt hätte, tatsächlich wieder überwiegend das in den grünen Tonnen, was dort auch hineingehöre. Sortenreinheit nennen das die Experten. Und diese Sortenreinheit habe dem ABBS im vergangenen Jahr immer die Firma bestätigt, die den St. Ingberter Biomüll übernimmt.

Ein grundsätzlicher Effekt kann laut Lang aufgrund der Bescheide auch bei der Zahl der Leerungen beschrieben werden. Die hat sich nämlich 2016 in St. Ingbert deutlich reduziert. Bei den grünen Tonnen für den Biomüll um 21 Prozent, bei den grauen Restmüll-Tonnen um sechs bis sieben Prozent. Warum genau die angefallene Menge beim Biomüll um rund 450 Tonnen zurückging, während die Menge beim Restmüll um etwa 250 Tonnen stieg, kann der ABBS-Leiter nicht sagen. Er hat aber eine Vermutung. "Die individuelle Leerungsgebühr für die Biotonne ist offenbar ein Anreiz, den Grünschnitt auf dem Kompostieranlage zu entsorgen. Als für die Biotonne ein pauschale, gewichtsunabhängige Gebühr erhoben wurde, war dieser Anreiz geringer."

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