Meldesache Rambaud: Lava sieht keine Gründe für Wahlanfechtung

St Ingbert · Das Landesverwaltungsamt hat die Zweifel eines Bürgers nicht geteilt, dass Pascal Rambaud seinen Hauptwohnsitz in St. Ingbert hat. Die darauf fußende Wahlanfechtung wurde daher als unbegründet zurückgewiesen.

Die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes (Lava ) in der Meldesache Rambaud, auf deren Ausstehen unsere Zeitung vor einigen Wochen nochmals im Zusammenhang mit einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes hingewiesen hatte, ist jetzt erfolgt. Wie bereits kurz berichtet, hat das Lava mit einem Bescheid vom 21. Dezember 2016 eine ihm bereits seit mehr als zwei Jahren vorliegende Walanfechtung als unbegründet zurückgewiesen. Wie ein Pressesprecher des auch für die Aufsichtsbehörde zuständigen saarländischen Ministeriums für Inneres und Sport auf SZ-Nachfrage hin ausführte, hatte ein Wahlberechtiger die Wahl des St. Ingberter Stadtrates vom 25. Mai.2014 angefochten. Die Anfechtung stützte sich dabei auf Paragraf 47 des Kommunalwahlgesetzes (KWG), in dem unter anderem heißt, dass "die Wahl wegen Verstoßes gegen wesentliche Wahlvorschriften angefochten kann, wenn die Möglichkeit besteht, dass durch den Verstoß die Verteilung der Sitze beeinflusst worden ist". Konkret habe der St. Ingberter Bürger laut Ministerium geltend gemacht, dass der in den Stadtrat gewählte Wahlbewerber Pascal Rambaud (CDU ) nicht wählbar gewesen sei, da er seinen Hauptwohnsitz nicht in St. Ingbert , sondern in Perl habe. Zugleich verwies das Ministerium darauf, dass in der melderechtlichen Frage des Hauptwohnsitzes von Pascal Rambaud seit der Komunalwahl ja auch ein Verwaltungsstreitverfahren zwischen der Stadt St. Ingbert und dem Saarpfalz-Kreis anhängig war, dass erst Ende November mit einem Beschluss des Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes endete. Nach dem Urteil des OVG habe das Landesverwaltungsamt seine Prüfung der Anfechtung abgeschlossen und nunmehr als unbegründet zurückgewiesen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort