Leserbrief Alles könnte längst entschieden sein

Kleber-Gelände

Ich wohne direkt neben dem Gewerbegebiet Kleber. 1970 standen die Kleberhallen etwa 60 Meter von den Grundstücksgrenzen entfernt und dazwischen befand sich Wald. Als das Baugebiet 1994 entstand, betrug der Abstand zwischen Kleberhallen und nächstliegendem Haus rund 130 Meter. Blickte man in Richtung Kleber, sah man nur Wald. Auf diesen Zustand haben wir vertraut, zumal es 2002 im Bebauungsplanes hieß, eine bauliche Verdichtung käme künftig nur bei Erhaltung des Waldes in Betracht. Keiner hat damit gerechnet, dass 2007 der 80 000 Quadratmeter große Wald unrechtmäßig gerodet und kaum wieder aufgeforstet wurde. Um den bisherigen Zustand zu erhalten, haben wir sogar einen an das Firmengrundstück angrenzenden Waldstreifen der Firma Michelin erworben. Nun soll der Bebauungsplan geändert werden. Dazu wurde der Wald wieder gefällt und die künftigen Firmenhallen sollen rund 80 Meter von den Häusern entfernt gebaut werden. Dagegen wehren wir uns. Wir haben bereits seit Anfang 2017 Einwände erhoben und Anfang 2018 Kompromisslösungen angeboten. Es sollen Firmen angesiedelt werden und Arbeitsplätze entstehen, gar keine Frage. Aber kann man nicht die alten Grenzen einhalten und den Wald wieder in den ursprünglichen Zustand bringen? Sind es Zugeständnisse des Investors, wenn er fünf Meter von der zuerst genannten Baulinie wegrückt? Wo ist hier für den Stadtrat das Problem? Gewerbe kommt, ob nun mit geringerem oder größerem Abstand. All dies könnte schon längst entschieden sein.

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