Kommunalfinanzen Landrat Theophil Gallo kritisiert Resolution des Stadtrats

St. Ingbert/Homburg · Zu der im St. Ingberter Stadtrat verabschiedeten Resolution zur Verbesserung der Finanzlage der Stadt, die an den Kreis und die Landesregierung gerichtet war (wir berichteten mehrfach), hat sich jetzt Landrat Theophil Gallo geäußert.

 Landrat Theophil Gallo.

Landrat Theophil Gallo.

Foto: Hans Hurth

Er sieht kein Bedarf an einer solchen Resolution und greift die Befürworter an.

Landrat Theophil Gallo stellt fest, dass es keiner an ihn gerichteten Resolution zur Verbesserung der Finanzlage der Stadt St. Ingbert bedarf, heißt es in einer Pressemitteilung. Bereits in der Sitzung der Bürgermeister im Februar dieses Jahres habe Gallo zugesagt, sich um eine bessere und gerechtere Finanzausstattung der Kommunen und des Kreises zu kümmern. Dies sei Thema auch in der Haushaltssitzung des Kreistages im März gewesen, in der der Haushalt mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Das Thema „Finanzlage der Kommunen“ habe der Landrat unmittelbar nach der Kreistagssitzung bei politisch Verantwortlichen in Saarbrücken vorgebracht. Auf seine Initiative hin sei es Gegenstand von Gesprächen auf der Vorstandsebene des Landkreistages. „Somit bedarf es auch keiner Bemerkung einer politischen Partei, dass der Landrat hoffentlich verstanden habe, dass es brennt“, schreibt Landrat Gallo und bezieht sich damit auf eine Aussage von Dominik Schmoll, Fraktionsvorsitzender der Bürgerfraktion „Wir für St. Ingbert“. „Da ist jemand spät dran oder versucht auf einen fahrenden Zug aufzuspringen“, kritisiert Landrat Gallo.

Leider werde das Thema von politischen Verantwortlichen oft nur einseitig dargestellt, heißt es weiter. Es gebe dazu ganz einfache Feststellungen: Der Haushalt des Kreises für 2018 (214 Millionen Euro) wird zu mehr als der Hälfte (53 Prozent) aus verschiedenen Einnahmequellen gespeist. Die verbleibende Lücke von 47 Prozent muss der Kreis über die Kreisumlage, also über die Städte und Gemeinden, finanzieren, dies sei gesetzlich geregelt. Der Kreis hat zu 99,61 Prozent und damit mit insgesamt 212 Millionen Euro Aufgaben zu erfüllen, die ihm als gesetzliche Pflichtaufgaben durch Gesetz auferlegt sind, dies gelte zum Beispiel für den Bereich der Jugend- und Sozialhilfe.

Das Geld fließe, bis auf den nötigen Selbstbehalt für Personal- und Sachkosten, komplett zurück in die Städte und Kommunen, es seien nicht die 47 Prozent der Kreisumlage, sondern insgesamt rund 75 Prozent (161 Millionen Euro), stellte der Landrat klar. „Ein kluger Gesetzgeber hat erkannt und geregelt, dass durch eine Übertragung von bestimmten Aufgaben auf einen Träger diese insgesamt günstiger und auch aus einer Hand und damit gleichmäßig geleistet werden können“, so Gallo. Das Geld fließe in die Kommunen zurück, und zwar in die Infrastruktur: Kitas, Krippen, weiterführende Schulen, kulturelle Maßnahmen, Zuschüsse jedweder Form wie etwa für das Kreiskrankenhaus St. Ingbert.

Der Saarpfalz-Kreis habe kein Ausgabenproblem, sondern ein Einnahmenproblem: Seit vier Jahren behält das Land den Kreisanteil der Grunderwerbsteuer für sich, damit fehlt dem Saarpfalz-Kreis in 2018 ein Betrag von etwa sechs Millionen Euro. Der Kreis geht bei den Schlüsselzuweisungen faktisch leer aus: Er bekommt pro Kopf knapp 25 Euro, andere Kreise dagegen rund 175 Euro.

Landrat Gallo: „Es geht nicht darum, den anderen Kreisen etwas wegnehmen zu wollen, diese benötigen die Finanzmittel ebenfalls. Es ist insgesamt einfach zu wenig Geld im Kreislauf für die Kommunen und für die Kreise“, so sein Fazit. Und: „Die seit Jahren praktizierten Verteilverfahren führen immer mehr zu nicht mehr akzeptablen Verwerfungen.

Ich verstehe den Ärger der Kommunen absolut, aber er geht an die falsche Adresse, hier sind primär Bund und Land in der Pflicht. Ich persönlich finde es schade, dass einige kommunale Vertreter einseitig und reflexartig und ständig den Kreis als Verantwortlichen ausmachen wollen, obwohl sie es eigentlich besser wissen müssten.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort