In Rentrisch darf gejagt werden

Rentrisch · Bisher hatte man die Rentrischer im Glauben gelassen, die Lösung ihres Wildschwein-Problems durch gezielte Schüsse sei nicht möglich. Jetzt haben Recherchen von Ortsvorsteher Dieter Schörkl ergeben, dass die Jagd auf das lästige Borstenvieh doch erlaubt wäre.

 Die neuesten Grabungsaktionen des Schwarzwildes im Lottenhammer, nah an der Wohnbebauung. Foto: Cornelia Jung

Die neuesten Grabungsaktionen des Schwarzwildes im Lottenhammer, nah an der Wohnbebauung. Foto: Cornelia Jung

Foto: Cornelia Jung

Rentrischs Ortsvorsteher Dieter Schörkl ist ziemlich sauer. Diesmal weniger auf die die Grünflächen umgrabenden Wildschweine als vielmehr auf die Verwaltung und den Jagdaufseher . Denn wie Schörkl in der jüngsten Ortsratssitzung informierte, hätte aus seiner Sicht das Wildschweinproblem schon angegangen werden können. Während er bis jetzt aufgrund zahlreicher Informationen von Seiten der Stadt und des zuständigen Jagdpächters beziehungsweise -aufsehers immer davon ausgegangen sei, dass es sich bei der Talaue des Scheidter Baches um befriedetes Gebiet handeln würde, in dem nicht, oder nur unter bestimmten Auflagen geschossen werden dürfe, sei er nun eines Besseren belehrt worden. "Ich fühle mich seit fast einem Jahr krass auf den Arm genommen", nahm er denn auch kein Blatt vor den Mund. Was war passiert? Nachdem Schörkl immer wieder von Rentrischern auf durch Wildschweine verursachte Schäden, auch in privaten Gärten, hingewiesen worden war, hatte er Jagdaufseher Bernhard Feichtner nach einem Rathaustermin zu einer Ortsratssitzung eingeladen, damit er den Bürgern seine Sicht der Dinge erläutern könne.

Dort teilte Feichtner mit, dass er aufgrund der Nähe der Wohnbebauung selbst dann den Schuss aufs Borstenvieh verweigern würde, wenn dies das zuständige Ministerium genehmigen würde. Er verwies darauf, dass die Sicherheit der Anwohner vorgehe, denn bei der Benutzung der für den Schwarzwild-Abschuss üblichen Munition müsse ein Abstand von 5000 Metern bis zur nächsten Wohnbebauung eingehalten werden.

"Das ist Quatsch", sagte Ralf Blechschmidt von der Abteilung Forst der Stadt Saarbrücken, wo man mit Stadtjägern gute Erfahrungen gemacht hat, "wenn das so wäre, dann dürfte man im Saarland nirgendwo die Jagd ausüben." Zwar verweist auch er als passionierter Jäger darauf, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Er sieht aber keinen Grund, warum die Jagd unter Einhaltung der Vorschriften und nach erfolgter Ortsbesichtigung nicht auch in Rentrisch möglich sein sollte. Nachdem sich die Rentrischer nun zum Teil hinter Zäunen vor den Schweinen "verstecken", suchte Dieter Schörkl Rat beim Umweltministerium, Abteilung oberste Jagdbehörde. Denn dorthin solle man sich wenden, wenn man eine Sondergenehmigung für den Abschuss der wilden Schweine bekommen wolle, war ihm gesagt worden. Der im Ministerium zuständige Sachbearbeiter teilte dem Ortsvorsteher mit, dass im Januar dieses Jahres eine Besichtigung und Begehung des Naherholungsgebietes in Rentrischs Talaue erfolgt sei und er nichts zum Stand der Dinge sagen könne, weil die Ergebnisse zuerst dem Jagdvorsteher der St. Ingberter Jagdgenossenschaft, also dem Oberbürgermeister der Stadt, mitzuteilen seien. Weil aus dem Rathaus keine Informationen flossen, wurde das Wildschwein-Thema also noch einmal auf die Tagesordnung der jüngsten Ortsratssitzung gehoben und die Verwaltung um Auskunft gebeten.

In dieser hieß es dann: "Demnach handelt es sich bei dem in Rede stehenden Gebiet nicht um einen befriedeten Bezirk im Sinne des Paragraf 4 des Saarländischen Jagdgesetzes." Dies bedeute, dass die Jagd an Ort und Stelle ausgeübt werden dürfe und keine Genehmigung für bestimmte Jagdhandlungen bei der obersten Jagdbehörde eingeholt werden müssten. Das hätte man aber bereits seit dem Jagdpachtvertrag von 2014 wissen können. Nach dieser Erkenntnis sehen sich Schörkl und die Ortsratsmitglieder von Verwaltung und Jagdaufseher in ihrem Vertrauen auf diese ent-, wenn nicht gar getäuscht.

Auch Feichtner reagierte auf die Schreiben von Ortsvorsteher und Ministerium. Er bot an, dass der gesamte Ortskern vom gemeinschaftlichen Jagdbezirk St. Ingbert-Mitte abgetrennt wird und dem Staatsforst, der ans Naherholungsgebiet um den Wasserlehrpfad anschließt, angegliedert wird. Dann könne die Jagd aufs Schwarzwild im angrenzenden Staatswald intensiviert werden. In Schörkls Augen ist das ein Rückzug des Jagdaufsehers mit Abgabe der Verantwortung. Nun sei die Verwaltung wieder am Zug, von der sich die Ortsratsmitglieder bei ihrer öffentlichen Sondersitzung am Mittwoch, 27. April, Auskunft erhoffen, wie es in Sachen "Wildschweine in Rentrisch " weitergeht.

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