Kolumne Unsere Woche „Gut gemeint“ ist die kleine Schwester von Sch...

Die missratene Querungshilfe für Menschen mit Behinderung an der Kreuzung Kohlen- und Schlachthofstraße in St. Ingbert zeigt: Ihre Belange werden oftmals immer noch nicht ernst genommen.

Es war doch nur gut gemeint. Wenn dieser Satz fällt, wird jedem ganz schnell klar: Da ist jemand mit Anlauf reingetreten. Der Volksmund wird da schon konkreter: „gut gemeint“ ist die kleine Schwester von Schei... Zwei Wörter, die eigentlich nur die Betroffenen beschwichtigen sollen.

Im aktuellen Fall sind das alle Sehbehinderten und Blinden in St. Ingbert, die man damit von der Palme zu holen versucht. Bitternötig, angesichts der neu, aber grob fahrlässig angelegten Querungshilfe an der Kreuzung Kohlen- und Schlachthofstraße, die zuletzt Thema im Ausschuss für Stadtentwicklung war. Sie verdeutlicht: Die Interessen von Menschen mit Behinderung fallen oft immer noch hinten runter. Mitten auf die Richtungsfelder, an denen sich Blinde und Sehbehinderte vor dem Überqueren der Kreuzung orientieren, wurde die Ampelanlage gesetzt. Ein Stück weiter vorne schiebt sich auch noch ein Kanaldeckel über die Orientierungssteine, so dass die eigentliche Querungshilfe so eher noch zur Gefahrenquelle wird.

Dass im Jahre 2017 bei der Neugestaltung einer Ampel- und Kreuzungsanlage auch die Belange von Rollstuhlfahrern und Sehbehinderten berücksichtigt werden, sollte selbstverständlich sein. Überall wird barrierefrei und behindertengerecht groß geschrieben, mit Landesmitteln gefördert. Zu tun gibt es viel. Mit dem guten Willen allein lässt sich hier nicht punkten. Dafür muss man das Thema schon ernst nehmen. So wurde der schwarze Peter immer weiter geschoben. Vom Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) an die Stadtverwaltung St. Ingbert, zurück zum LfS und weiter an die Herstellerfirma, an deren Vorgaben man sich schließlich gehalten habe. Tatsächlich hat Oberbürgermeister Hans Wagner nicht ganz Unrecht, wenn er sagt, dass man sich bei einer Auftragsvergabe darauf verlassen können muss, dass bei der Umsetzung alles seine Ordnung hat und aktuelle Normen und Standards erfüllt werden.

Nur gut, dass in diesem Fall zumindest die Frage nach der Haftung geklärt ist. Damit erübrigt sich die langwierige Suche nach dem Schuldigen, der für die Kosten aufkommen muss. Und aufgrund der aktuellen Gefahrenlage darf davon ausgegangen werden, dass, wie LfS-Direktor Michael Hoppstädter erklärte, man das Thema ernst nehme, sich die betroffenen Punkte ansehen und umbauen wolle. Alles wird gut, nur muss man die kleine Schwester auch mal beim Namen nennen.

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