Im Herbst fallen die Blätter Grundstückseigner müssen ran ans Laub

Regionalverband · Wenn Laub unter den Füßen der Spaziergänger raschelt — sollten die Eigentümer der Grundstücke an diesem Weg zum Besen greifen.

 Schön, aber bei Regen gefährlich: Herbstlaub auf Gehwegen, Straßen und Plätzen.   

Schön, aber bei Regen gefährlich: Herbstlaub auf Gehwegen, Straßen und Plätzen.   

Foto: Selina Summer

Schön anzusehen ist es ja, wenn sich im Herbst die Blätter färben und den Boden mit einem rotgelben Teppich überziehen. Für viele gehört das Rascheln des Laubs bei einem entspannten Herbstspaziergang oder der Suche nach Kastanien einfach dazu. In Wohngebieten zeigt sich jedoch die Kehrseite der bunten Pracht. Dort kann sie bei Regen oder morgens durch den Tau schnell zu einer Gefahrenquelle werden — daran erinnerte jetzt der Verein Haus & Grund.

Nasse Blätter werden schnell zur Rutschbahn – sowohl auf den Gehwegen als auch auf den Straßen. Häufig verstopfen sie außerdem die Einlaufgitter der Kanalisation. Um ein unnötiges Risiko zu vermeiden, rät Haus & Grund daher, das Herbstlaub auf öffentlichen Gehwegen rechtzeitig zu entfernen. Zuständig hierfür sind grundsätzlich die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke — sie sind zur allgemeinen Straßenreinigung verpflichtet.

Darauf hat auch der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) der Stadt Saarbrücken hingewiesen. Laut ZKE müssen Straßen und Bürgersteige frei von Laub sein und, falls nötig, sogar mehrmals am Tag gereinigt werden, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Und dafür sind die Grundstückseigentümer zuständig. Das gilt für alle Gehwege, Straßen, Plätze, Parkflächen, Haltestellen, Radwege sowie Fußgängerunterführungen. Nur bei Bürgersteigen und Straßen, die im Straßenverzeichnis der städtischen Reinigungssatzung entsprechend gekennzeichnet sind, übernimmt der ZKE die Reinigung.

Eine Übersicht der Straßen und Bürgersteige, die der ZKE reinigt, steht im Internet.

Auch für die Rinnsteine sind die Grundstückseigentümer zuständig. Dazu erklärt ZKE-Werkleiterin Simone Stöhr: „Laub, das in die Rinnsteine und Gullys gelangt, kann die Straßeneinläufe verstopfen. Das führt dann dazu, dass Regenwasser nicht mehr richtig abfließen kann und unter Umständen in angrenzende Gebäude gelangt. Auch auf Privatgrundstücken sollte man deshalb darauf achten, dass die Regeneinläufe frei von Laub bleiben.“

Daher empfiehlt der ZKE — wenn möglich — im eigenen Garten zu kompostieren. Dort kann das Laub auch als Frostschutz oder als großer Laubhaufen nützlichen Tieren, beispielsweise Igeln, als Unterschlupf und Winterquartier dienen. Bürger können die Blätter aber auch in der Biotonne entsorgen oder zu einem Wertstoffzentrum, einer Grünschnittannahmestelle oder der Kompostieranlage des ZKE bringen. Wer die Biotonne nutzt, zahlt 18 Cent pro Kilogramm. In den Annahmestellen des ZKE sind die Gebühren nach Volumen gestaffelt. So kostet zum Beispiel die Abgabe eines mit Laub gefüllten Sacks bis 125 Liter Volumen einen Euro.

Aber bevor die Grundstückseigentümer den bunten Blättersegen eintüten und wegbringen können, müssen sie ihn ja zunächst einmal zusammenfegen oder mit dem Laubgebläse zusammenpusten. Tierschützer empfehlen, bei überschaubaren Mengen Laub lieber Besen und Rechen zur Hand zu nehmen, und den Laubbläser stehen zu lassen. Dabei geht es nicht nur um den Krach und den Gestank der Abgase. Laubbläser gefährden besonders Kleintiere wie Käfer, Kröten oder sogar Igel, die zum Beispiel beim biologischen Pflanzenschutz helfen, indem sie Schnecken und andere Schädlinge fressen.

Ihnen bietet ein Blätterhaufen den idealen Ort zur Überwinterung. Gleichzeitig kann man das Laub als kostengünstigen Frostschutz, Dünger und Austrocknungsschutz des Bodens nutzen. Nur vom Rasen sollte die nasse Schicht entfernt werden, wo sie allzu schnell Fäulnis begünstigt. Gehäckselt und mit dem Rechen verteilt, stellt Laub allerdings einen guten Dünger dar.

Für wen dieser Aufwand nicht in Frage kommt, kann die Entsorgung der Blätter aber auch an Dritte übertragen. Hierbei bleibt der Eigentümer jedoch zur Überwachung verpflichtet. Die herbstliche Schönheit hat eben ihre Vor- und Nachteile.

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