Gericht: OB darf Vertretung untersagen

St Ingbert · Oberbürgermeister Hans Wagner hat das Recht, sich in seinem Urlaub nicht von Pascal Rambaud vertreten zu lassen. Dies bestätigte nach Angaben der städtischen Pressestelle das Verwaltungsgericht des Saarlandes.

Wagner hatte argumentiert, dass das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem ersten Beigeordneten Pascal Rambaud so gestört sei, dass eine Vertretung durch diesen unzumutbar sei. Rambaud hatte gegen diese Entscheidung Klage eingereicht. Das Gericht geht in seiner Begründung davon aus, dass die Stadt "vom Vorliegen zwingender dienstlicher Gründe" habe ausgehen können, als sie Rambaud die Vertretung des OB untersagte. "Auslöser der Maßnahme sind verschiedene Verhaltensweisen sowie Äußerungen des Antragstellers (Rambaud, red.), die dieser nach Darstellung des Antragsgegners (Stadt, red.) seit seinem Amtsantritt als ehrenamtlicher Beigeordneter unter anderem in der Öffentlichkeit getätigt hat", so das Gericht. Weiter: "Mit Blick auf diese Vorkommnisse … ist die Einschätzung des Antragsgegners (Stadt, red.), dass das Vertrauensverhältnis zwischen ihm als Oberbürgermeister und dem Antragsteller als Erstem Beigeordneten derart schwer erschüttert sei, … rechtlich nicht zu beanstanden. Betroffen sind insoweit nicht nur der geordnete Ablauf des Dienstbetriebes und die Effektivität der Aufgabenwahrnehmung, sondern auch der Betriebsfrieden und das Ansehen der städtischen Verwaltung in der Öffentlichkeit."

Rambaud äußerte Schmähkritik

Das Gericht zu den im Raum stehenden Äußerungen Rambauds: "Entgegen der Auffassung des Antragstellers (Rambaud, red.) handelt es sich hierbei auch nicht mehr um Äußerungen, die im Rahmen der politischen Auseinandersetzung von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. … Damit sind Äußerungen, die sich als Schmähkritik und Herabwürdigung der Person des Oberbürgermeisters als gesetzlichem Vertreter der Stadt und Dienstvorgesetztem der städtischen Bediensteten einschließlich der Ehrenbeamten darstellen, nicht in Einklang zu bringen."

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