Einzelheiten zur Briefwahl

St Ingbert · Am 22. September ist Bundestagswahl. Wer an diesem Tag verhindert oder in seiner Mobilität beeinträchtigt ist, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Die Stadtverwaltung St. Ingbert erklärt, wie das geht.

. Bis zum 31. August werden rund 30 000 Wahlberechtigte in St. Ingbert ihre Wahlbenachrichtigungskarten erhalten. Diese gelten für die Wahl zum Deutschen Bundestag, die am Sonntag, 22. September, stattfindet. Wie die Stadt St. Ingbert mitteilte, sind grundsätzlich alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen.

Wer in seiner Mobilität beeinträchtigt oder gehindert ist, am Wahltag sein Wahllokal aufzusuchen, hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Briefwahlunterlagen müssen bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Hierzu kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte verwendet werden, die ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Umschlag der Stadtverwaltung übersandt oder im Rathaus abgegeben werden muss. Darüber hinaus können die Briefwahlunterlagen auch per Fax oder E-Mail angefordert werden. Das elektronische Antragsformular wird seit gestern auf der Homepage der Stadtverwaltung bereitgestellt.

Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, wird von der Stadtverwaltung bei Online-Anträgen dringend empfohlen, die auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckte Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer in der Eingabemaske anzugeben. Die beantragten Briefwahlunterlagen werden per Post an die Wahlberechtigten gesandt. Jeder Briefwähler muss darauf achten, dass sein Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag bei der Stadtverwaltung eingegangen ist. Die Wahlbriefe haben eine rote Farbe und werden im Bereich der Deutschen Post AG gebührenfrei befördert. Selbstverständlich können die Wahlbriefe auch im Rathaus abgegeben werden.

Für die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an eine andere Person als den Wahlberechtigten selbst ist eine schriftliche Empfangsvollmacht erforderlich, die zur Verfahrenserleichterung auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt ist. Allerdings darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Wahlberechtigten, die ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abholen wollen, wird bis einschließlich Freitag, 20. September, Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Das für die Briefwahl vor Ort eingerichtete Büro befindet sich im Kleinen Sitzungssaal im 4. Stock des Rathauses und wird wie folgt geöffnet sein: montags bis mittwochs von 9 bis 15 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr (am Freitag, 20. September, von 9 bis 18 Uhr).

Gegenüber der letzten Wahl hat sich eine Änderung im Wohngebiet Mühlwald ergeben. Dort können die Wahlberechtigten ihre Stimmen für die Bundestagswahl im Pfarrheim in der Von-der-Leyen-Straße abgeben.

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