St. Ingbert Einnahmequelle auf dem Prüfstand

St. Ingbert · Die Stadtverwaltung St. Ingbert unterstützt eine Änderung zur Berechnung der Grundsteuer.

Gemäß Artikel drei Absatz eins des Grundgesetzes sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Bezüglich der Grundsteuer sind die Bürger und Unternehmen nur insofern gleich, als dass sie diese alle bezahlen. Ob als Eigentümer oder eben umgelegt über die Miete.

Das Problem ist der Einheitswert. Als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer sollte dieser seit seiner Erhebung vor über 60 Jahren eigentlich alle sechs Jahre neu berechnet werden. Nur ist das nie passiert. Die Bemessungsgrundlage stammt also noch aus dem Jahr 1964. Im Westen. In Ostdeutschland stammt der Einheitswert noch aus dem Jahr 1935. Deshalb prüft das Bundesverfassungsgericht aufgrund einiger Klagen, ob die Berechnung der Grundsteuer in dieser Form überhaupt verfassungskonform ist. Auch wenn bis zum Urteilsspruch noch viel Wasser die Saar hinunterfließen dürfte, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat auch schon der Bundesrechnungshof angemeldet.

Dieser hält die Einheitsbewertung des Grundvermögens wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz schon seit Januar 2008 für reformbedürftig. Sie sehen eine erhebliche Ungleichbehandlung durch die in den vergangenen 64 Jahren eingetretene Wertverzerrung. Dies allerdings ist wohl auch die größte Hürde für eine dringend notwendige Reform. Sollte das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss kommen, dass die Grundsteuer mit dem Einheitswert aus den 60er beziehungsweise den 30er Jahren gegen das Grundgesetz verstößt, würde das zumindest den Druck auf die Gesetzgeber und die Länder erhöhen.

Die Stadt St. Ingbert teilt mit, auf jeden Fall eine Änderung der Berechnung zur Grundsteuer zu unterstützen. Die alten Einheitswerte spiegelten seit langem nicht mehr den tatsächlichen Verkehrswert der Gebäude wieder. Hier bestehe dringend Handlungsbedarf. Um bestehende Ungleichbehandlungen von alten oder älteren Gebäuden zu neueren zu beheben. Alte Gebäude hätten, so die Stadtverwaltung weiter, einen unverhältnismäßig niedrigen Einheitswert aufgrund Bewertungen die auf das Jahr 1964 zurückgehen und aufgrund dessen auch eine verhältnismäßig geringe Grundsteuer. Allerdings dürfe es durch die Neubewertung der Gebäude nicht zwangsläufig zu einer erhöhten Grundsteuer kommen. Hier sei über die Gestaltung, des vom Stadtrat zu beschließenden Hebesatzes, Ausgleich zu schaffen.

Dennoch bleibt festzuhalten: Die Kommunen sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen. Das gilt auch für die Städte und Gemeinden im Saarpfalz-Kreis. Nach Angaben des Statistischen Amtes des Saarlandes beliefen sich die Einnahmen aus der Grundsteuer A, also für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen im Jahr 2016 auf etwa 275 000 Euro. Die Grundsteuer B, für bebaute oder bebaubare Grundstücke, hingegen auf knapp 23 Millionen Euro. Die beiden größten Anteile hiervon gehen an die Kreisstadt Homburg (7,6 Millionen Euro) und die Mittelstadt St. Ingbert (6,7 Millionen Euro).

Dass die Grundsteuer für die Kommunen eine unverzichtbare Einnahmequelle ist, hat Jürgen Fried, Vorsitzender des saarländischen Städte- und Gemeindetags, bereits unserer Zeitung erklärt. Die Einnahmen der Kommunen bundesweit belaufen sich jährlich auf etwa 13,7 Milliarden Euro. Zudem sind sie auch von ihnen regulierbar. Die Kommunen bestimmen mit dem Hebesatz die Höhe der Grundsteuer. Beispiele aus den vergangenen Jahren finden sich genug:

 Ob Reihenhausbesitzer wie hier in Frankfurt, Villenbesitzer oder Mieter: Die Grundsteuer bezahlen wir alle, und sie gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.

Ob Reihenhausbesitzer wie hier in Frankfurt, Villenbesitzer oder Mieter: Die Grundsteuer bezahlen wir alle, und sie gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.

Foto: picture alliance / dpa/Frank Rumpenhorst

Die Stadt St. Ingbert etwa hat den Hebesatz für die Grundsteuer B in den vergangenen Jahren regelmäßig erhöht, von 410 auf 460 Prozent für das Jahr 2017 und um weitere 14 Prozent ab April 2018 auf 525 Prozent. Die Gemeinde Gersheim hat den Hebesatz für die Grundsteuer B für das Jahr 2017 nach eigenen Angaben auf 680 Prozent erhöht. Zuvor lag dieser bei 450 Prozent. So erhöhten sich auch die Einnahmen der Gemeinde von 683 000 Euro im Jahr 2016 auf über eine Million Euro im vergangenen Jahr. Ähnlich agierte die Gemeinde Mandelbachtal. Sie erhöhte den Hebesatz nach Angaben des Statistischen Amtes des Saarlandes für die Grundsteuer B bereits 2015 auf 550 Prozent (350 Prozent in 2014).

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