„Wir für St. Ingbert“ Keine Hundesteuer für Hunde aus Tierheimen

St. Ingbert · Die Mittelstadt St. Ingbert erhebt wie nahezu alle deutschen Gemeinden eine Hundesteuer, mit der das Halten von Hunden im Stadtgebiet besteuert wird. Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 60 Euro, für den zweiten Hund 90 Euro und für jeden weiteren Hund 132 Euro.

Eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird unter bestimmten Voraussetzungen nur für Blindenhunde, Herdengebrauchshunde, Polizeihunde, Wachhunde und Sanitäts- und Rettungshunde gewährt. Im Unterschied zu anderen Gemeinden sehe die Hundesteuersatzung der Stadt St. Ingbert keine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung für Hunde aus Tierheimen vor, heißt es in einer Pressemitteilung der Bürgerliste „Wir für St. Ingbert“.

Die Stadt St. Ingbert habe unlängst ihre Tierliebe bewiesen, so die Bürgerliste. Seit dem 1. Januar 2019 wird das Katzenhaus Oberwürzbach durch einen jährlichen Zuschuss zu den Bioabfallgebühren unterstützt. „Wir für St. Ingbert“ möchte noch einen Schritt weiter gehen: St. Ingberter, die einen Hund aus dem Tierheim oder von einer anerkannten Tierschutzorganisation holen, sollen keine Hundesteuer zahlen müssen. Veris-Pascal Heintz, stellvertretender Vorsitzender des Vereins „Wir für St. Ingbert“ sagt: „Das Engagement für Tiere in Not gehört gewürdigt und nicht durch Lenkungsabgaben wie die Hundesteuer sanktioniert. Wir werden uns deshalb im Stadtrat für eine entsprechende Änderung der Hundesteuersatzung stark machen.“

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