Führungswechsel bei den Jägern Blaue Wildwarner für die Straßen im Kreis

Saarpfalz-Kreis · Patrick Klär heißt der neue Kreisjägermeister des Saarpfalz-Kreises. Beim Kreisjägertag der Kreisgruppe Saarpfalz der Vereigung der Jäger des Saarlandes (VJS) im Volkshaus Oberbexbach wurde Klär als Nachfolger von Bernhard Feichtner aus St. Ingbert gewählt.

 Auffällige blaue Reflektoren an den Leitpfosten sollen Rehe, Wildschweine und Hirsche so abschrecken, dass sie nicht unvermittelt auf die Straße laufen. Der VJS hat rund 2000 Wildwarnreflektoren bestellt.

Auffällige blaue Reflektoren an den Leitpfosten sollen Rehe, Wildschweine und Hirsche so abschrecken, dass sie nicht unvermittelt auf die Straße laufen. Der VJS hat rund 2000 Wildwarnreflektoren bestellt.

Foto: picture alliance / dpa/Fredrik von Erichsen

Feichtner war über 16 Jahre in dieser Position tätig. Neuer Stellvertreter wurde Michael Baus. Peter Herrmann, Heinz Stalter und Horst Diethelm Veeck gehören nun dem Kreisjagdausschuss an.

Der scheidende Kreisjägermeister Feichtner berichtete, dass der Saarpfalz-Kreis die Jagdsteuer nicht aussetze. Dafür soll der Kreisverband 25 000 Euro für Projekte erhalten. Das erste gemeinsame Projekt, ein Naturmobil, wurde nicht umgesetzt. Feichtner erklärte, dass man die mit der Anschaffung verbundenen Verpflichtungen finanzieller Art nicht eingehen wollte. Daher habe man auf das Naturmobil verzichtet.

Im vergangenen Jahr haben die Jagdpächter im Saarpfalz-Kreis in 23 Revieren 140 Wildobstbäume, 700 Kilogramm Saatgut und für 50 000 Meter Straßenlänge rund 2000 Wildwarnreflektoren bestellt. Für die Reflektoren wurden rund 9000 Euro investiert, die der Kreis komplett trug. Die Förderung beim Saatgut, so Feichtner, beträgt nur 50 Prozent der Kosten. Bezüglich Steuern schlug er vor, diese auf 20 Prozent zu reduzieren oder ganz abzuschaffen: „In anderen Landkreisen gibt es keine Jagdsteuer mehr. Primär ist diesbezüglich auch die Landesregierung gefordert, das Kommunalabgabegesetz zu ändern.“

Zum Afrikanischen Schweinepest und ihren Auswirkungen auf die Jagd erklärte Feichtner: „Bisher ist sie nicht in Deutschland vorgekommen.“ Bei der Jagd auf Wildschweine müssten alle tangierenden Rechtsvorschriften, wie Jagdrecht, Tierschutzrecht, Natur- und Artenschutzrecht sowie Tierseuchenrecht, beachtet werden. Die afrikanische Schweinepest dürfe nicht als Ausrede dafür dienen, alle Gebote des Tierschutzes und der Waidgerechtigkeit zu missachten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort