Apotheker-Streit im Bliestal spitzt sich zu

Blieskastel/Gersheim. Die Apothekendichte im Saarland ist hoch, der Kampf um jeden einzelnen Patienten muss offensichtlich erbittert geführt werden

Blieskastel/Gersheim. Die Apothekendichte im Saarland ist hoch, der Kampf um jeden einzelnen Patienten muss offensichtlich erbittert geführt werden. Aber nun hat das Konkurrenzdenken unter Apothekerkollegen im Raum Blieskastel/Gersheim eine Dimension erreicht, bei der der unvoreingenommene Betrachter eher den Kopf schüttelt: In den Gemeindeblättern von Blieskastel, Gersheim und dem Mandelbachtal werden in großformatigen Anzeigen "Zeugen" gesucht. Ein Anwalt für Medizinrecht und eine weitere Anwaltskanzlei sind als Ansprechpartner genannt, es seien auch schon "Ermittlungen" durch Anwälte und sogar Detektive durchgeführt worden.Hauptvorwurf: Arztpraxen hätten die verordneten Rezepte nicht an die Patienten ausgehändigt, sondern die Rezepte seien per Fax an einen Apotheker in Blieskastel geschickt worden. Der habe dann im weiteren Tagesverlauf die Medikamente ausgeliefert. Betroffen sei vor allem das untere Bliestal, Gersheim insbesondere. Weiter wird etwa angeprangert, dass der Tausch von Rezept gegen Medikament an der Haustür erfolge oder dass rezeptpflichtige Medikamente ohne ein Rezept ausgegeben wurden. Aber besonders im Fokus steht das Faxen von Rezepten direkt an eine bestimmte Apotheke. Was Otto-Normalpatient vielleicht als besonders guten Service empfindet, liest sich in den Annoncen eher als kriminelles Delikt: "Abrechnungsbetrug und Korruption sind in hohem Maße schädigend für das Gesundheitswesen und damit für die gesamte Gesellschaft. Wenige Täter schädigen viele Opfer und bereichern sich auf deren Kosten". Insgesamt handelt es sich aber um eine durchaus gängige Praxis, so konnte man erfahren. Der "beschuldigte" Blieskasteler Apotheker will sich wegen des schwebenden Verfahrens nicht groß äußern: "Wir halten uns zurück und nehmen erst Stellung, wenn eine eindeutige Aussage des Gerichtes vorliegt", so der Blieskasteler Apotheker (Name ist der Redaktion bekannt). Er wolle auch "seine Patienten schützen".

Wunsch des Patienten zählt

Die Apothekerin aus Gersheim, die sich über die Praktiken des Kollegen aus Blieskastel aufregt, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Zwar solle es sich beim Faxen von Rezepten nur um "Ausnahmen" handeln, lässt die Saarländische Apothekerkammer auf Anfrage unserer Zeitung verlauten. Wenn etwa ein Medikament schnell gebraucht wird oder das Medikament nicht vorrätig ist. "Aber wenn es der Patient zum Beispiel ausdrücklich verlangt, so darf die Arztpraxis dies auch tun", stellt Carsten Wohlfeil, Geschäftsführer der Apothekerkammer im Gespräch mit unserer Zeitung heraus. "Es geht alles, was der Patient wünscht. Es darf allerdings nichts hinter seinem Rücken geschehen oder abgesprochen werden", stellt der Geschäftsführer heraus.

Die Gersheimer Apotheke jedenfalls geht gerichtlich gegen den Kollegen in Blieskastel vor, diesem sollen im Bliestal solche "Serviceleistungen" untersagt werden. Das letzte Wort haben also die Juristen.

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