Rippel: Land für Entsorgung der Tierkadaver zuständig

Homburg/Bexbach/Kirkel. Vor einigen Wochen hatte es Ärger innerhalb der Bevölkerung gegeben, weil verunfalltes Wild tage- und in manchen Fällen sogar wochenlang am Straßenrand oder im Graben lag (wir berichteten). Hintergrund des traurigen Anblicks war ein Konflikt der Jägerschaft mit dem Saarpfalz-Kreis

 Totes Wild am Straßenrand sorgt im Kreis für Aufregung. Foto: dpa

Totes Wild am Straßenrand sorgt im Kreis für Aufregung. Foto: dpa

Homburg/Bexbach/Kirkel. Vor einigen Wochen hatte es Ärger innerhalb der Bevölkerung gegeben, weil verunfalltes Wild tage- und in manchen Fällen sogar wochenlang am Straßenrand oder im Graben lag (wir berichteten). Hintergrund des traurigen Anblicks war ein Konflikt der Jägerschaft mit dem Saarpfalz-Kreis. Dabei ging es darum, dass die Jäger bisher unentgeltlich das Wild weggeräumt hatten, nun dafür aber ein Entgegenkommen vom Kreis erwarteten - in Form einer gänzlich oder teilweise wegfallenden Jagdsteuer. Der Grund: Dies würde in anderen saarländischen Landkreisen inzwischen so gehandhabt. Darauf wollte sich Landrat Clemens Lindemann jedoch nicht einlassen. Er erklärte mehrfach, auf die rund 15 000 Euro im Jahr nicht verzichten zu wollen: "Das ist die einzige Steuer, die wir überhaupt einnehmen."Im übrigen habe der Kreis mit dem Wegschaffen von totem Wild gar nichts zu tun, zumal der saarländische Städte- und Gemeindetag verfügt habe, dass seit der Kommunal-Reform 2008 die Entsorgung des Unfallwildes nicht mehr in den Verantwortungsbereich der Kreise falle. Liege bei den toten Tieren ein Seuchenfall vor, sei das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz der richtige Ansprechpartner. Ansonsten seien für das tote Wild bei Landes- und Bundesstraßen sowie bei Autobahnen die Straßenmeistereien zuständig, bei Gemeindestraßen die Städte und Gemeinden. Die Straßenmeistereien müssten die Tiere auf den Autobahnen, Landes- und Bundesstraßen einsammeln und den Gemeinden bringen. Die Städte und Gemeinden seien dann verpflichtet, die Tierkadaver über den Zweckverband Tierkörperbeseitigung zu entsorgen. Die Entsorgung sei für die Kommunen kostenfrei. Landrat Lindemann hatte aber versprochen, "als Dienstleister für die Bürger Klarheit in die Sache bringen zu wollen" und hatte einen Brief an Wirtschaftsminister Joachim Rippel geschrieben - denn Rippels Wirtschaftsministerium sind die Straßenmeistereien unterstellt. Nun hat Lindemann eine Antwort erhalten. Darin erkennt Minister Rippel an, dass in der Tat nicht der Kreis, sondern das Land für die Entsorgung zuständig ist. "Aus Gründen der Sicherheit und einer präventiven Gefahrenabwehr", schreibt der Wirtschaftsminister, habe er nun den Landesbetrieb für Straßenbau angewiesen, vorläufig das Fallwild von den Straßen entfernen zu lassen. Allerdings nur so lange, bis eine endgültige Klärung vorläge sowie "organisatorische Maßnahmen" geregelt seien. Zumal auch noch das Umweltministerium in dieser Sache gehört werden müsse, um eine endgültige Entscheidung zu fällen. Eines wird sich jedoch auch danach nicht ändern: Der Saarpfalz-Kreis ist bei der Beseitigung von Tierkadavern definitiv der falsche Ansprechpartner.Wer künftig totes Wild am Wegesrand entdeckt, möge bis auf weiteres die zentrale Meldestelle für Unfallwild anrufen, unter der Tel (06894) 998 99 80.

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