Windkraft Bürgerinitiative Gegenwind verhindert Windkraftanlagen

Mandelbachtal · Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat in einer Mitteilung bekannt gegeben, dass die Berufung gegen Versagung der Genehmigung für Windkraftanlagen auf dem Neuhofplateau in Bebelsheim abgelehnt worden sei. Ein Windanlagenbetreiber hatte die Genehmigung für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 141 Meter und einem Rotordurchmesser von 117 Meter im Bereich „Priorspitze“ in Bebelsheim beantragt. Das OVG des Saarlandes hat damit die negative Entscheidung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) bestätigt und dessen Entscheidung damit rechtskräftig werden lassen, wie die Bürgerinitiative (BI) „Bliesmenger-Gegenwind“ weiter mitteilt.

 So wie hier auf den Höhen bei der Stadt Blieskastel, wird es in Mandelbachtal - so der bisherige Stand - wohl künftig keine Windräder geben.

So wie hier auf den Höhen bei der Stadt Blieskastel, wird es in Mandelbachtal - so der bisherige Stand - wohl künftig keine Windräder geben.

Foto: Fredi Brabänder

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat in einer Mitteilung bekannt gegeben, dass die Berufung gegen Versagung der Genehmigung für Windkraftanlagen auf dem Neuhofplateau in Bebelsheim abgelehnt worden sei. Ein Windanlagenbetreiber hatte die Genehmigung für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 141 Meter und einem Rotordurchmesser von 117 Meter im Bereich „Priorspitze“ in Bebelsheim beantragt. Das OVG  hat damit die negative Entscheidung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) bestätigt und dessen Entscheidung damit rechtskräftig werden lassen, wie die Bürgerinitiative (BI) „Bliesmenger-Gegenwind“ weiter mitteilt.

Zur Urteilsbegründung führte das OVG aus: „Die vorgesehenen Anlagenstandorte liegen im räumlichen Umfeld mehrerer Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Natura 2000). Im Mai 2014 hatte das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz den Genehmigungsantrag unter Verweis auf eine negative Betroffenheit der Funktionsräume von windkraftrelevanten Vogelarten, vor allem des Rot- und des Schwarzmilans, durch den Bau und den Betrieb der Anlagen abgelehnt. Der Vogel gehöre absolut und auf den Brutbestand bezogen zu den häufigsten Schlagopfern an Windenergieanlagen in Deutschland. Der gesamte Bereich der vorgesehenen Standorte sei ein wesentlicher Nahrungsraum für beide Milanarten. Da in Deutschland mehr als 50 Prozent des Weltbestandes des Rotmilans lebten, trage die Bundesrepublik eine hohe Verantwortung für den Schutz dieser Art.“ Die Bürgerinitiative  begrüße die Entscheidung des OVG nachdrücklich und sehe sich auch hier in ihrer Vorgehensweise in Form des erheblichen Widerstandes gegen die früheren gescheiterten Pläne zur Errichtung von Windkraftanlagen in Bliesmengen-Bolchen, am Allenberg, bestätigt. Die BI-Vorsitzende Beate Loschky erklärt: „Wir sind zufrieden, dass durch diese Entscheidung des OVG die beiden geplanten Windkraftanlagen ebenfalls verhindert werden.“

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