Oberverwaltungsgericht entscheidet: Bahnlog darf in Kirkel bleiben

Kirkel/Saarlouis · Die in Kirkel ansässige Gleisbau- und Logistik-Firma Bahnlog wird weiterhin an ihrem Standort bleiben. So lautet das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Saarlouis, das nun schriftlich vorliegt. Das Urteil ging bereits aus einem Revisionsverfahren hervor, eine weitere Revision wird nicht zugelassen, heißt es in der Mitteilung. Zum Hintergrund: Sowohl die Gemeinde Kirkel als auch der BUND waren parallel als Kläger gegen saarländische Landesbehörden aufgetreten. Der BUND warf den Behörden vor, nicht gegen die Aktivitäten der Firma Bahnlog vorzugehen, die mit der Aufbereitung von Bahnschotter und -schwellen nach Ansicht des BUND die Umwelt schädige.

Die Klage der Gemeinde Kirkel hatte das Ziel, das Wirtschaftsministerium zu verpflichten, das Bahnlog-Gelände umzuwidmen. Diesem Ansinnen wollte das Gericht nicht folgen. Das Gelände gehörte einst zum ehemaligen "Zollbahnhof Homburg" und wurde nach dem Anschluss des Saarlandes an die Bundesrepublik 1957 von der Deutschen Bundesbahn als "Gleisbauhof" genutzt. Später übernahm die Firma Bahnlog die Lagerung und Aufarbeitung von Schienen und Schwellen. Das OVG hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass das Gelände der Firma Bahnlog bereits in der Vergangenheit zu Bahnbetriebszwecken genutzt worden sei und damit als "formlos gewidmet anzusehen seien". Die Voraussetzungen für eine Freistellung der Grundstücke von Bahnbetriebszwecken lägen nicht vor. Ob sich die Gemeinde Kirkel ans Bundesverwaltungsgericht wendet, wird in der nächsten Gemeinderatssitzung entschieden.

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