Herbstlaub Kehrwochen für die Anwohner

Homburg/Bexbach/Kirkel · Das Herbstlaub muss von den Straßen und Bürgersteigen entfernt werden. Und da sind auch die Bürger gefragt.

 So sehen die schönen Seiten des Herbstlaubes aus: Mit dem Wechsel der Jahreszeiten verwandelt sich die Natur in ein Farben-Meer aus Rot und Gold. Doch wehe, wenn die Blätter fallen.

So sehen die schönen Seiten des Herbstlaubes aus: Mit dem Wechsel der Jahreszeiten verwandelt sich die Natur in ein Farben-Meer aus Rot und Gold. Doch wehe, wenn die Blätter fallen.

Foto: Thorsten Wolf

Immer wenn es Herbst wird, dann kursiert in den sozialen Netzwerken im Internet ein lustiges Bildchen: Ein Haufen Laub auf einem Gehweg, darunter der Spruch „Nobody kehrs“ als Verballhornung von „Nobody cares“, sprich: Niemand kümmert sich. Was im Internet so aber geliked, geteilt und launig kommentiert wird, hat durchaus einen ernsten Hintergrund. Denn es gilt für Laub, was auch für Eis und Schnee gilt: Es besteht Räumpflicht für die, die ihr Haus an einer Straße haben, für die eine entsprechende Verpflichtung zur Reinigung seitens der Anwohner besteht.

Geregelt wird das in den Kommunen mittels entsprechender Satzungen, in Kirkel heißt sie beispielsweise „Satzung über die Durchführung der Straßenreinigung“. In zwölf Paragrafen wird da festgelegt, wer wann was wo und wie zu reinigen hat. Andreas Zorn vom Ordnungsamt der Gemeinde: „Zum Säubern der Straßen gehört insbesondere die Beseitigung von Kehrricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art.“

Damit hat eben Laub in Sachen Beseitigungspflicht grundsätzlich den selben Stellenwert wie Eis und Schnee. Noch ein kleiner Auszug aus der Kirkeler Satzung als Antwort auf die Frage „Wann muss man kehren?“: „Die Straßen sind an jedem Wochenende und an den Tagen vor gesetzlichen Feiertagen zu reinigen, außerdem dann, wenn besondere Umstände eine zusätzliche Reinigung erforderlich machen. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind ohne Aufforderung sofort zu beseitigen.“

Zu solchen Verschmutzungen zählt dann wohl auch, wenn der Baum vor dem Haus in Windeseile sein Laubkleid fallen lässt. Übrigens: Wer gegen die Reinigungspflicht verstößt, der begeht nach dem saarländischen Straßengesetz eine Ordnungswidrigkeit. Das alles mag sehr verwaltungsmäßig und eng gefasst klingen, doch wer einmal auf nassem Laub ausgerutscht ist, der weiß, warum in den Städten und Gemeinden durchaus darauf geachtet wird, dass der Eigentümer eines Grundstücks an einer von einer solchen Satzung betroffenen Straße – oder der Mieter – die Wege freihält. Und natürlich schauen die Anwohner ihrerseits, ob die Kommunen ihrer Verpflichtung im Kampf gegen den dann ungewollten Herbstschmuck nachkommen. Da gehört es aber auch zur Wahrheit, das weder die Kommunen noch die Anwohner im Herbst der teils sintflutartigen Welle von Laub jederzeit und immer schnell Herr werden können — dass durchaus mal Laubberge natürliche Hindernisse auf Gehwegen bilden, gehört deswegen zum Herbst-Bild einfach dazu.

 Zum Herbst gehört auch, sofern vorgschrieben, Laub von Straßen und Plätzen zu entfernen. Wer als Anwohner gegen eine bestehende Reinigungspflicht verstößt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Zum Herbst gehört auch, sofern vorgschrieben, Laub von Straßen und Plätzen zu entfernen. Wer als Anwohner gegen eine bestehende Reinigungspflicht verstößt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Foto: Thorsten Wolf

Doch was tun, wenn man ordentlich gekehrt hat? Was tun mit dem ganzen Laub? Wer keine andere Verwendung hat, der kann kleinere Mengen in seiner Grünen Tonne entsorgen. Möglich ist natürlich auch, Laub in den Grünschnittanlagen der jeweiligen Kommunen, sofern es dort eine gibt, loszuwerden. Oder man kompostiert selbst. Man kann mit dem Markenzeichen des Herbstes aber auch was ganz anderes machen, denn: Mit dem Einsatz von Laub lässt sich auch abseits von schnöder Entsorgung, und da sind sich auch die entsprechenden Garten-Ratgeber einig, viel Sinnvolles anstellen. So könne man laut Stiftung Warentest mit ausreichenden Laubmengen auf den Beeten sogar das Unkraut gezielt bekämpfen – als Umkehrung des Effektes, dass nicht aufgenommenes Laub Rasen ersticken kann. Auch als „Frostschutz“ und als wirksames Mittel gegen die Austrocknung von Beeten tauge eine nicht zu üppige Laubschicht. Und wer das Laub im eigenen Garten an einer Stelle aufhäuft, der könne zudem auch darauf hoffen, über den Winter hinweg einem Igel ein nettes und kuscheliges Zuhause zu schenken. Zudem: Sieht man von Laub als mitunter auch lästigem, jahreszeitlichem und buchstäblichem „Abfall“ aber mal ab, dann ist eine goldener Herbst eben ohne Laub schlicht nix. Thema „Goldener Herbst“: Der könnte sich am kommenden Wochenende dann wohl endlich einstellen, zumindest machen die Wettervorhersagen durchaus mal Hoffnung. Und dann, wenn der Himmel nicht mehr so eintönig grau ist, dann bekommt auch das Laub seinen würdigen Platz im Herbst – und ist nicht nur schnöder Bestandteil einer Satzung zur Straßenreinigung.

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