„Isek“ lässt Fördergelder fließen

Kirkel · Im Zuge des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ sollen die Ortsteile Kirkel-Neuhäusel, Limbach und Altstadt weiterentwickelt werden. Alle Maßnahmen werden zu zwei Dritteln durch Fördergelder finanziert.

 Auch das Gebäude des Altstadter Kindergartens ist Bestandteil der Überlegungen, wie sich der Kirkeler Ortsteil in der Zukunft präsentieren soll – wenn die Einrichtung in die nahe gelegene, alte Schule umgezogen ist. All das ist Teil der Planungen im Zuge des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“, kurz „Isek“. Foto: Thorsten Wolf

Auch das Gebäude des Altstadter Kindergartens ist Bestandteil der Überlegungen, wie sich der Kirkeler Ortsteil in der Zukunft präsentieren soll – wenn die Einrichtung in die nahe gelegene, alte Schule umgezogen ist. All das ist Teil der Planungen im Zuge des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“, kurz „Isek“. Foto: Thorsten Wolf

Foto: Thorsten Wolf

Wenn man heute in einer öffentlichen Verwaltung tätig ist, dann ist vor allem das Wissen um das richtige Anzapfen von Fördertöpfen unerlässlich. Von wem bekommt eine Kommune Geld in welcher Höhe - und was muss sie dafür tun? Auch im Kirkeler Rathaus macht man mit Drittmitteln möglich, was angesichts auch dort nicht üppig gefüllter Kassen alleine nicht möglich ist. Aktuell lautet das Stichwort "Isek". Das steht für "Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept". Und damit ist wiederum ein Förderprogramm des Bundes beschrieben. In Berlin formuliert man die Ziele bei für "Isek" zuständigen Bundesumweltministerium so: "Ein Isek schafft konkrete, langfristig wirksame und vor allem lokal abgestimmte Lösungen für eine Vielzahl von Herausforderungen und Aufgabengebieten wie zum Beispiel städtebauliche, funktionale oder sozialräumliche Defizite und Anpassungserfordernisse. Ein Isek zeigt diese Problembereiche für einen konkreten Teilraum auf und bearbeitet sie ergebnisorientiert. Dabei berücksichtigt es regionale und gesamtstädtische Rahmenbedingungen." Konkret bedeutet dieser Ansatz nun für Kirkel , dass in den drei Ortsteilen der Gemeinde bestimmte Areale für eine städtebauliche Weiterentwicklung vorgesehen sind. In Kirkel-Neuhäusel betrifft das den Bereich rund um den Marktplatz samt Burg über die Goethestraße bis zum Freizeitbereich Mühlenweiher. In Limbach steht die Bahnhofstraße von der Mühle ab im Fokus, in Altstadt die Ortsstraße, ein Teil der Friedensstraße und der Bereich Alte Schule/Kindertagesstätte.

Gestern Abend waren die Altstadter als zeitlich letzter Ortsteil dazu aufgerufen, in einer Bürgerdiskussion im Feuerwehrgerätehaus all das zu diskutieren, was eine Weiterentwicklung nach Isek-Massstäben mit sich bringt. Im Vorfeld gab Kirkels Bürgermeister Frank John im Gespräch mit unserer Zeitung Einblicke in die Grundsätzlichkeiten von Isek und, im Detail, in das, was für Altstadt angedacht ist. So sei die Grundlage für die Anwendung des Isek-Verfahrens der Umstand, dass Kirkel schon vor einiger Zeit ein Gemeindeentwicklungskonzept erstellt habe, bei dem die besagten drei Bereiche herausgearbeitet wurden. Das Isek selbst habe dabei aber noch keine Rechtsverbindlichkeit, vielmehr würden die dort getroffenen Handlungsempfehlungen dann im weiteren Verfahren in rechtsbelastbare Maßnahmen umgesetzt, so in Bebauungsplänen, dem Ausweisen von Sanierungsgebieten oder anderen Instrumenten der gemeindlichen Entwicklung.

Gerade das Thema "Sanierungsgebiet" soll in Altstadt und dort im Bereich der Ortsstraße greifen - allerdings in einem so genannten "vereinfachten Verfahren". Dies soll, so John, die Bürger davor bewahren, dass die Kommune die mit der Sanierung verbundene Wertsteigerung von Grundstücken abschöpft. "Natürlich: Wenn eine Straße gemacht wird, dann fallen auch Kosten für die Anlieger an, als Beispiel eine Beteiligung beim Gehweg-Ausbau." Die aber eher virtuelle Wertsteigerung ein Grundstückes soll bei den Eigentümern nicht zu Buche schlagen.

Alle Maßnahmen , so John gestern, würden mit 66 Prozent gefördert, dabei verteilten sich die Kosten je zu einem Drittel auf den Bund, aufs Land und auf die Gemeinde selbst.

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