Grünschnitt in Kirkel In Kirkel bleibt noch alles beim Alten

Kirkel · Gemeinde sieht Änderung der Grünschnitt-Verordnung gelassen entgegen. Entsorgung zunächst noch kostenfrei.

 Wer in diesen Tagen den Grünschnittplatz der Gemeinde Kirkel in Limbach besucht, dem wird schnell klar, dass hier noch einiges getan werden muss, um den Ansprüchen des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz zu genügen. Dieser Aufgabe muss sich die Gemeinde nun ebenso widmen wie der Umsetzung der ab dem 1. Januar 2018 geltenden neuen Vorgaben zur zentralen Verwertung des Grünschnitts durch den EVS.

Wer in diesen Tagen den Grünschnittplatz der Gemeinde Kirkel in Limbach besucht, dem wird schnell klar, dass hier noch einiges getan werden muss, um den Ansprüchen des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz zu genügen. Dieser Aufgabe muss sich die Gemeinde nun ebenso widmen wie der Umsetzung der ab dem 1. Januar 2018 geltenden neuen Vorgaben zur zentralen Verwertung des Grünschnitts durch den EVS.

Foto: Thorsten Wolf

Der 1. Januar eines Jahres ist traditionell der Tag, an dem sich vieles ändert. Es gibt neue Verordnungen, neue Gesetze. Das gilt auch für den Jahresbeginn 2018, dann wird die Entsorgung des Grünschnitts rechtlich und praktisch auf neue Füße gestellt (wir berichteten mehrfach). Konkret übernimmt der Entsorgungsverband Saar (EVS) zentral den Abtransport aus den 52 Städten und Gemeinden und in der Folge die Verwertung des Grünschnitts, die saarländischen Kommunen sind für das Sammeln vor Ort zuständig. Grundlage dafür ist eine Änderung des saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes und des EVS-Gesetzes aus dem Jahr 2014 (wir berichteten ausführlich).

So weit, so gut – oder eben zumindest schwierig. Denn: In den zurückliegenden Wochen und damit quasi kurz vor knapp informierten einige Verwaltungen ihre Bürger ziemlich unvermittelt über die Änderungen. Änderungen, die nun mitunter auch einen Griff in den Geldbeutel des Bürgers bedeuten können – sind die Kommunen doch grundsätzlich aufgefordert, die nun aufgerufenen Gebühren des EVS weiterzugeben. Das gab, so in Homburg, einigen Ärger (wir berichteten). In Kirkel scheint man hingegen die Lage weitaus weniger dramatisch zu betrachten als andernorts im Saarland, sichtlich entspannt schilderten Bürgermeister Frank John und Claus Eckel vom Bauamt gegenüber unserer Zeitung, was nun ab sofort auf die Bürger an Änderungen zukommt. Und das ist erst mal nichts.

„Im Moment bleibt alles so, wie es ist“, versicherte John und bezog sich damit auf den Standort des zentralen Grünschnittplatzes in Limbach und die derzeitige Gebühren-Praxis. Die ist, saarländisch-typisch „Pi mal Daumen“ geregelt, sprich: Die erste Anlieferung, umgangssprachlich in der Maßeinheit „ein Kofferraum“ gemessen, bleibt kostenfrei, kommt man nach dem ersten Schwung gleich noch mit einem zweiten, dann werden fünf Euro fällig. Erst wenn es um den Abtransport geht, greift die Änderung, ab kommendem Jahr wird dann der EVS den Grünschnitt aus Limbach abtransportieren. Doch kann der Grünschnittplatz an diesem Standort bestehen bleiben? Das bejahte John, machte aber auch klar, dass er in der bestehenden Form durch das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) nicht genehmigungsfähig sei. Da will die Gemeinde so schnell, als es die Finanzen möglich machen, Abhilfe schaffen.

Das wird Kirkel geschätzt dann rund 300 000 Euro kosten, immerhin sähen die Auflagen des LUA, so Claus Eckel, vor, dass es auf dem Platz Wasser und Strom geben müsse, das Personal müsse entsprechend den arbeitsrechtlichen Bestimmungen untergebracht sein und es müsse auch ein Kanalsystem angelegt werden, das die Flüssigkeit aus dem Grünschnitt aufnimmt und abführt. Zudem sei es nötig, den gesamten Platz zu befestigen. Trotz all dieser Zwänge konnte John dem neuen System grundsätzlich Gutes abgewinnen, gleichwohl er mit der Umsetzung nicht so wirklich zufrieden sei. So sehe er logistische Schwierigkeiten bei der ganz praktischen Umsetzung eines Gebührensystems vor Ort, so dies in der Zukunft in Kirkel als Ersatz für die bisherige Regelung nötig sei.

„Das wird eine Schwierigkeit“, so John, der ein solches System vor Ort am Grünschnittplatz als „buchhalterischen Wahnsinn“ bezeichnete – weil damit auch ein enormer Personalaufwand verbunden sei. Ob, wie und wann in der Zukunft eine neue Gebührenordnung auf die Gemeinde zukommen könnte,  hänge nun von den Kosten für die Instandsetzung des Sammelplatzes, von den nötigen Betriebskosten und von den Gebühren des EVS ab. Bei Letzterem bewege man sich derzeit noch im Bereich von Schätzungen, „was wirklich an Grünschnitt anfällt, das wird sich nun in den Jahren 2018 und 2019 zeigen“.

Für genau diesen Zeitraum, die erklärte Kirkels Verwaltungschef, gelte nun erst mal die neue Regelung, „ab 2020, das kann ich schon mal sagen, könnte es auch sein, dass man die Grünschnitt-Gebühren landesweit auf die so genannte ‚graue Tonne‘ umlegt. Hier könnte die Leerung dann natürlich teurer werden, dafür hat man vor Ort aber nicht das Problem mit der Gebührenverwaltung. Aber das ist alles noch in der Diskussion“. Angst, dass man ohne eine sofortige Umlage der Gebühren auf die Nutzer der Grünschnittanlage Schwierigkeiten bei der Genehmigung des Haushaltes bekomme, die habe er nicht, verdeutlichte John abschließend. „In der Vergangenheit hat das keiner beanstandet. Und wenn wir signalisieren, dass wir da dran sind, dann denke ich, dass wir den Haushalt auch durchbekommen.“

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