Bei Interesse kann man sich melden Als Schöffe Bürgern zu ihrem Recht verhelfen

Kirkel · Für eine wichtige Position können sich Interessierte in Kirkel bewerben. In den kommenden Monaten werden nämlich die Schöffen, die als Beisitzer bei Gericht tätig sind, für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählt.

Hierzu hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirkel sieben Personen vorzuschlagen, teilt die Gemeindeverwaltung mit, und sie listet Voraussetzungen und Vorgaben auf: Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt, das nur von Deutschen ausgeübt werden kann. Der Gemeinderat muss die Vorschlagsliste mit Zweidrittel-Mehrheit aufstellen. Es gibt aber auch genau Vorgaben, wer das Amt nicht ausüben darf: Nicht aufgenommen werden dürfen beziehungsweise sollen in die Liste unter anderem Personen, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, die unter 25 oder über 70 Jahre alt sind, die nicht in der Gemeinde wohnen oder die Richter sind. Maßgeblich ist sind hier die Paragrafen 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes

Interessierte Bürger können sich bis 28. Februar 2018, möglichst schriftlich, unter Angabe von Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und -kreis, Wohnanschrift und Berufsbezeichnung bei der Gemeindeverwaltung Kirkel, Hauptamt, Hauptstraße 10, 66459 Kirkel, Tel. (0 68 41)  80 98 20, bewerben. Ein Formular kann von der Internetseite der Gemeinde www.kirkel.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

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