Schöner-Prozess Aus drei mach zwei Anklagepunkte

Der sechste Tag im Prozess gegen Alt-OB Karlheinz Schöner vor dem Landgericht brachte am Dienstag noch keine „Entscheidung“, aber man kann nun eine Richtung erkennen, wo es hingehen könnte. Zunächst einmal wurden die drei Anklagepunkte um einen reduziert.

Zwei Anklagepunkte bleiben
Foto: SZ/Robby Lorenz

Der Kirrberger muss  sich nicht weiter für die Geschehnisse am Haus seiner Töchter verantworten. Dort soll ein Homburger Unternehmen gearbeitet, die Arbeiten über 23 000 Euro aber der Stadt in Rechnung gestellt haben. Dieser Punkt ist jetzt kein Gegenstand des Schöner-Verfahrens mehr. Der Bauunternehmer muss 5000 Euro innerhalb eines halben Jahres zahlen – und gut ist. „Dann sind Sie ein freier Mann“, gab ihm der  Richter mit auf den Weg. Grund zum Aufatmen hat Schöner dennoch nicht. Die verbleibenden zwei Anklagepunkte haben es nämlich in sich. In der Angelegenheit der Musikanlage geht es um den Vorwurf der Untreue, bei den Arbeiten auf seinem Grundstück durch einen Aquis-Trupp um nicht weniger als um den einer Vorteilsnahme, also um ein Korruptionsdelikt, wie der Vorsitzende Richter deutlich machte. Nächster Verhandlungstag ist der 8. März, also nach Fastnacht. Zunächst geht es jetzt am Donnerstag mit dem Schneidewind-Prozess weiter.

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