Alleestraße Wenn Bauen nicht gleich Bauen ist

Bruchhof-Sanddorf · Neubauten in der Alleestraße in Bruchhof-Sanddorf sorgen noch immer für Ärger zwischen Investor und Anwohnern, im März muss sich der Stadtrat erneut mit dem Thema befassen.

 Während Bauverwaltung und Stadtrat noch um das „Einvernehmen“ zu dieser Geländegestaltung an der Alleestraße in Bruchhof/sanddorf ringen, wird dort schon mal begrünt.

Während Bauverwaltung und Stadtrat noch um das „Einvernehmen“ zu dieser Geländegestaltung an der Alleestraße in Bruchhof/sanddorf ringen, wird dort schon mal begrünt.

Foto: Thorsten Wolf

Es gibt Bauvorhaben, bei denen läuft es atmosphärisch einfach nicht richtig rund. Und das liegt vor allem an dem, was alles so drumherum passiert. Drei Neubauten in der Alleestraße in Bruchhof-Sanddorf erzählen so eine Geschichte – eine, bei der auch tatsächlich das Drumherum zu Ärger führt, Ärger zwischen dem Bauträger und einigen Anwohnern. Was ist passiert? Die Antwort auf diese Frage führt tief ins Baurecht, ganz tief. Konkret geht es um eine Erdaufschüttung im hinteren Teil des Geländes, auf dem die drei besagten Neubauten stehen. Mit rund 2500 Kubikmetern Erdreich hatte der Bauträger den dort bestehenden Hang terrassenartig modeliert, allerdings ohne eine dafür nötige bauaufsichtliche Genehmigung zu beantragen. „Diese Geländemodelierung war zum Zeitpunkt des Erlasses des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht vorgesehen“, erläuterte Baudirektor Michael Banowitz, Leiter des Bau- und Umweltamtes der Stadt Homburg, im Gespräch mit unserer Zeitung.

Während man nun bei der Stadt prüfte, wie mit dieser Lage bau- und genehmigungsrechtlich umzugehen sei, beantragte der Bauträger seinerseits eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Alleestraße“ - bislang steht der Beschluss des Stadtrates zu dieser Änderung noch aus. Zwischenzeitlich entfernte der Investor auch rund 600 Kubikmeter der Aufschüttung, mit für ihn positiven Folgen. Banowitz: „Die umfängliche Prüfung der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisstadt Homburg auf der Grundlage des bestehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ‚Alleestraße‘ hat ergeben, dass die Aufschüttung genehmigungsfähig ist.“ So weit, so gut für den Investor. So weit, so schlecht für die klagenden Anwohner, die ihre Grundstücke durch den „neuen Hang“ bedroht sehen und der Aufschüttung unter anderem die Standfestigkeit absprechen (wir berichteten).

Nun wäre die Geschichte aus Sicht der Stadt und mit deren Blick auf das Baurecht eigentlich erzählt gewesen – wäre da nicht die Sitzung des Stadtrates vom Januar gewesen. Da sollten die Stadtratsmitglieder ihr „Einvernehmen“ mit der Aufschüttung herstellen. Nun mag so mancher denken, und das galt wohl auch für einige Stadtratsmitglieder, dass es bei diesem Einvernehmen tatsächlich um ein wirkungsvolles Ja oder Nein zu einem Vorhaben geht. Geht es aber nicht. Und genau an diesem Punkt wird die Geschichte „Alleestraße“ dann richtig kompliziert. Denn der Rat hätte aus Sicht der Bauverwaltung nur dann rechtssicher gehandelt, wenn er sein Einvernehmen zu diesem aus Sicht eben der Bauverwaltung rechtmäßigen Bauvorgang erteilt hätte. Das tat er nach einigen Diskussionen aber nicht. Also eine Abstimmung, bei der nur ein Ja richtig und ein Nein falsch ist? Genau so sieht es wohl aus. Tatsächlich ist die Abstimmung im Rat sogar nur dem Umstand geschuldet, dass das Bauvorhaben an der Alleestraße, auch aufgrund des zum Teil in den Medien ausgetragenen Streits zwischen Bauträger und Anwohnern, „ein Vorhaben von Gewicht“ ist. Und nur deswegen war der Rat überhaupt, laut seiner eigenen Geschäftsordnung, am Verfahren beteiligt. Wäre es kein „Vorhaben von Gewicht“, wären die Stadtratsmitglieder überhaupt nicht nach ihrem Einvernehmen gefragt worden. Wurden sie nun aber – und entschieden sich mit 19 Nein-Stimmen, 17 Ja-Stimmen und 10 Enthaltungen gegen das Einvernehmen.

Das erzeugt nun eine einigermaßen kuriose Situation, die für „Otto Normalverbraucher“ wahrlich nur schwer nachzuvollziehen ist: Aus Sicht der Bauverwaltung ist das Einvernehmen zu erteilen, schlicht weil es aus deren Sicht keinen baurechtlichen Grund gibt, dieses zu verweigern. Der Stadtrat nun hat dies anderes gesehen. Damit wird das Thema in Kürze eine „Ehrenrunde“ durch die Gremien drehen, zuerst nicht-öffentlich im Bauausschuss, dann ein zweites Mal im März öffentlich im Stadtrat. Dann wird es erneut darum gehen, das „Einvernehmen“ herzustellen. Gelingt dies auch dann nicht, wird entweder die  Verwaltung oder die Kommunalaufsicht dieses nicht erteilte Einvernehmen wohl „kassieren“ und durch ihr Einvernehmen ersetzen.

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