Stadtratssitzung Stadtrat legt sich bei Autobahnanschluss fest

Homburg · Ob diese Variante, die im Endausbau bis zu neun Millionen Euro kosten soll, letztlich kommen wird, entscheidet der Bund.

 Schon in der Vergangenheit hatte man in Reiskirchen gegen einen Autobahnanschluss in Höhe der Ortslage mobil gemacht, der Stadtrat hat nun seine Entscheidung für die Wunschvariante des Homburger Stadtrates getroffen.

Schon in der Vergangenheit hatte man in Reiskirchen gegen einen Autobahnanschluss in Höhe der Ortslage mobil gemacht, der Stadtrat hat nun seine Entscheidung für die Wunschvariante des Homburger Stadtrates getroffen.

Foto: Thorsten Wolf

Der Homburger Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am Donnerstagabend erneut mit dem geplanten Autobahnanschluss Ost bei Reiskirchen befasst. Die Mehrheit der Ratsmitglieder ist für die „große Lösung“, die sogenannte „Variante zwei“. In einer längeren, aber sachlichen Diskussion vertraten die Befürworter die Meinung, dass mit dieser Lösung die Menschen am meisten entlastet werden können.

Doch über was hat der Rat nun konkret abgestimmt? Und wie belastbar ist der Beschluss tatsächlich? Ursprünglich wurden fünf Varianten eines neuen Autobahnanschlusses auf ihre Sinnhaftigkeit und Tauglichkeit geprüft. Dabei galt es auch, sowohl die zu erwartenden Verbesserungen für den Verkehr und die geschätzten Kosten als auch die Belastung für Umwelt und Natur zu bewerten. Am Ende kristalisierten sich zwei realisierbare Varianten heraus. Die eine, die sogannte „Variante eins“, sieht einen Austobahnanschluss über zwei Rampen mit direkter Anbindung an die bestehende „Erbach-Umgehung“, die Landesstraße L 118, vor. Für die Reiskircher wichtig: Bei dieser Variante wie auch bei Möglichkeit zwei bleibt die Sportanlage des SV Reiskirchen unangetastet.

Bei „Variante zwei“ würde Homburg-Ost mit einer eigens neu zu bauenden Straße an das Homburger Straßennetz angeschlossen werden – allerdings nicht über die Route der alten Glantalbahn, was aufgrund von Naturschutzauflagen ausgeschlossen ist, sondern mit einer Wegeführung auch quer durch den Wald, aber näher an Reiskirchen/Erbach. Was die beiden Varianten neben ihrer Streckenführung deutlich voneinander unterscheidet, ist das Kostenvolumen. „Variante eins“ wird auf Basis einer Grobkostenschätzung auf fünf Millionen Euro taxiert, „Variante zwei“ wäre erheblich teurer mit neun Millionen Euro.

Mit seiner Entscheidung hat der Stadtrat nun seine Wahl getroffen. Doch ob alles so kommt, wie jetzt gewünscht, das wird nicht in der Stadt und auch nicht im Land abschließend entschieden. Denn: Dem Bund als Träger der Baumaßnahme kommt das Recht zu festzulegen, was am Ende tatsächlich gebaut wird. Und das kann der jetzt getroffenen Entscheidung entsprechen – oder auch nicht. Das wirkt auf den ersten Moment und angesichts des großen Aufwandes der vergangenen Monate befremdlich bis absurd. Allerdings rührt diese Besonderheit aus dem Umstand heraus, dass aktuell nicht der Bund über den eigentlich zuständigen Landesbetrieb für Straßenbau als Auftragsbehörde das Vorhaben plant. Stattdessen führt die Stadt ein Bebauungsplanverfahren durch. Das ersetzt das eigentliche Planfeststellungsverfahren. Das Ganze ist also baurechtlich recht komplex und kann eben im Endergebnis und im planungstechnisch schlimmsten Fall ganz anders ausehen, als nun vom Stadtrat gewünscht.

Das wurde auch am Donnerstag in einem Pressegespräch mit Homburgs Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) vor der eigentlichen Sitzung deutlich. So gelte es zuerst, das Land von der nun gefundenen Lösung zu überzeugen. Hier sprach Schneidewind gestern von einer „politischen Diskussion“, damit das Land seinerseits die nun getroffene Entscheidung an den Bund weitermelde. Der Verwaltungschef gestand in Unkenntnis des Abstimmungsergebnisses am Abend dabei ein, dass dem Landesbetrieb für Straßenbau die „Variante eins“ lieber sei, „aber die ‚Variante zwei‘ ist mit dabei und durchaus ernstzunehmen“. Dies hätten Gespräche auf politischer Spitzenebene ergeben. Solche Formulierungen lassen aber nun, trotz der Entscheidung des Stadtrates, durchaus Spielraum für Spekulationen. Könnte es denn dazu kommen, dass der Bund mit einem „Nein“ zur beschlossenen Vorzugsvariante im späteren Verlauf der Planungen zu einem Neustart der gesamtem Planungen zwingt? Schneidewind: „Das kommt drauf an, an welchem Punkt wir dann im Verfahren sind. An dem Punkt, an dem wir jetzt sind, nicht.“ Dies liege daran, dass beide möglichen Varianten bis jetzt den gleichen Planungsstand hätten.

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