Verurteilter Ex-Chefarzt will Schadenersatz von Homburger Uniklinik

Homburg · Eine Million Euro Schadenersatz fordert der rechtskräftig verurteilte Ex-Chirurgie-Chef vom Homburger Uniklinikum. Die Klinikspitze habe von seinem Abrechnungssystem gewusst, ihn aber nicht auf sein Fehlverhalten hingewiesen.

. Wegen Bestechlichkeit ist Professor Dr. Martin Schilling, der frühere Chirurgie-Chef am Homburger Universitätsklinikum, zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte von Kassenpatienten , die von ihm persönlich operiert werden wollten, ein Extra-Honorar in bar kassiert. Chef-Chirurg Schilling hat zwischenzeitlich von seiner neuen Wirkungsstätte in der Schweiz aus zum Gegenschlag ausgeholt und - wie bereits berichtet - den früheren Homburger Anästhesie-Chef Professor L. wegen Abrechnungsbetruges angezeigt.

Mit L. gemeinsam im Boot sitzen aus Schillings Sicht auch dessen frühere Assistenz- und Oberärzte sowie Verantwortliche der Uniklinik wie der ärztliche Direktor Professor Wolf-Ingo Steudel. Ihnen wirft er "gewerbs- und bandenmäßigen Betrug" vor. Die Staatsanwaltschaft teilt diese Auffassung wohl nicht, ermittelt nur gegen L., der seit 2009 im Ruhestand ist. Schillings Saarbrücker Anwalt Gerhard Fritz hat den Ermittlern eine eidesstattliche Versicherung des früheren Stellvertreters von L. vorgelegt. Der Mediziner bestätigt ein auf "Gewinnmaximierung" ausgerichtetes System seines Ex-Chefs, der morgens von Klinik zu Klinik "getingelt" sei, um bei Privatpatienten die Narkosen einzuleiten. Nach einer Viertelstunde sei er zur nächsten OP geeilt. Abgerechnet wurde wohl jeweils die persönliche Betreuung bis zum Ende der Narkose. Fritz: "Es kommt meinem Mandanten nicht darauf an, weisungsgebundene, möglicherweise unter Druck gesetzte ärztliche Mitarbeiter zu belangen. Er will vielmehr auf die kriminelle Energie hinweisen, mit der einzelne Ex-Kollegen im Zusammenspiel den Abrechnungsbetrug betrieben haben."

In eigener Sache will Schilling die Uniklinik zur Kasse bitten. Sein Anwalt fordert eine Million Euro Schadenersatz. Der Grund: Schilling habe das Abrechnungssystem, das ihm die Verurteilung einbrachte, in Homburg bei Dienstantritt vorgefunden und fortgeführt. Das Verfahren (Barbeträge von Kassenpatienten ) sei von mehreren Chefärzten praktiziert worden. Die Spitze des Uniklinikums müsse davon gewusst haben. Im Rahmen der Fürsorgepflicht hätte Schilling von der Klinik deshalb auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden müssen. Dann wäre es nicht zu der Verurteilung gekommen.

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