Erneute Kontrollen Wieder Probleme in Shisha-Bars

Homburg · Kontrollaktion von Zoll und Gewerbeamt bringt erneut Verstöße ans Licht.

 Sogar Lüfter mussten wegend er Kohlenmonoxidbelastung aufgestellt werden.Foto. Stadt Homburg

Sogar Lüfter mussten wegend er Kohlenmonoxidbelastung aufgestellt werden.Foto. Stadt Homburg

Foto: Stadt Homburg

() Shisha-Bars bildeten im vergangenen Jahr einen Schwerpunkt bei den Kontrollen des Gewerbe- und Ordnungsamts (wir berichteten). Jetzt knüpft es nahtlos dort an: Am Freitag, 15. März, war es mit Einheiten des Saarbrücker Zollamts erneut dort unterwegs, zum bereits vierten Mal. „Offensichtlich nahmen die Betreiber die Anregungen und mehrfach erteilten Auflagen nicht ganz so ernst, denn es kam auch diesmal zu zahlreichen Verstößen in mehreren Bereichen“, teilt die Stadt mit.

Schon im ersten Objekt sei beim Betreten der mitgeführte CO-Melder angesprungen – Kohlenstoffmonoxid-Alarm. Das hieß: Evakuierung und Feuerwehreinsatz. Die CO-Konzentration war derart bedenklich, dass zur weiteren Kontrolle und Belüftung der Räume die Feuerwehr hinzugezogen werden musste. „Dass Betreiber wie auch Kunden sich anscheinend der Gefahren nicht bewusst waren, als sogar die Feuerwehr anrückte, fanden die Einsatzkräfte bedenklich, wie sie auch nochmal in einer gemeinsamen Abschlussbesprechung verdeutlichten“, schreibt die Stadt.

Kohlenmonoxid ist ein geruchloses und unsichtbares Atemgas, das zu einem massiven Sauerstoffmangel im Körper führt. „Gefährlich ist solch eine Vergiftung vor allem, da man sie nicht merkt. Man geht aus der Shisha-Bar, hat Kopfschmerzen und denkt sich, es lag an den Pfeifen. In den meisten Fällen ist dies aber das Gas, das in den vergangenen Wochen und Monaten in solchen Lokalen bereits zu einigen Notfalleinsätzen bundesweit führte“, wie Klaus Frank vom Gewerbeamt mitteilt. Zu den Folgen zählen je nach Konzentration des Gases Kopfschmerzen, Herzrasen, Übelkeit, Halluzinationen, Apathie, Krampfanfälle, Atemnot und im schlimmsten Fall der Tod.

Neben diesem Verstoß seien in allen vier überprüften Gaststätten weitere, nicht unerhebliche Mängel festgestellt worden. So heißt es im Abschlussprotokoll der Behörden, dass es Verstöße gegen das Kleinverpackungsverbot von Shisha-Tabak gab. In zwei Fällen werde dem Verdacht der Schwarzarbeit nachgegangen, auch der Aufzeichnungspflicht – Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit der Arbeitnehmer – sei nicht nachgekommen worden. Bei Ausweiskontrollen seien zudem mehrere minderjährige Gäste beim Rauchen einer Tabak-Shisha-Pfeife festgestellt worden. Das Mindestalter liege hier bei 18 Jahren. Es habe Anzeigen wegen Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz sowie – bei einigen bereits zum wiederholten Mal – wegen des Anbietens von Tabakprodukten in Wasserpfeifen gegeben.

Auch die hygienischen Bedingungen in einigen Bars hätten dazu geführt, dass im Nachgang der Kontrolle Bildmaterial und Proben an den Lebensmittelkontrolldienst, der bei früheren Kontrollaktionen auch schon selbst dabei war, geschickt worden seien. In einem Fall habe man zudem beanstandet, dass die vorgeschriebenen Notausgänge verschlossen waren und somit eine Evakuierung im Notfall nicht möglich wäre. Bei der Aktion habe man zudem mehrere Geldspielgeräte aufgrund von Verstößen gegen die Spielverordnung außer Betrieb genommen und vor Ort versiegelt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort