Razzia wegen Untreue-Verdacht beim Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind

Homburg/Saarbrücken · Mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss sind heute Kriminalbeamte des Dezernates "Besondere Ermittlungen und Korruption" (BEK) beim Landespolizeipräsidium in der Chefetage des Homburger Rathauses aufgetaucht.

Gleichzeitig wurde nach Angaben von Oberstaatsanwalt Christoph Rebmann, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, die Privatwohnung von Oberbürgermeister Schneidewind (SPD) durchsucht. Rebmann: "Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen besteht ein Tatverdacht der Untreue gegen den Oberbürgermeister." Hintergrund ist die so genannte Detektivaffäre im Homburger Rathaus. Der SPD-Kommunalpolitiker hatte eine Düsseldorfer Detektei ohne Segen des Stadtrates mit der Überwachung von Mitarbeitern des städtischen Bauhofes beauftragt. Dafür fielen insgesamt Kosten von rund 330 000 Euro an. Seit Januar 2017 ermittelt die Staatsanwaltschaft in diesem Fall. Zudem wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Oberbürgermeister eingeleitet.

Die Ermittler sind der Auffassung, dass Schneidewind gegen das Vergaberecht verstoßen und die Zuständigkeitsvorschriften des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes (KSVG) verletzt hat. Konkret soll er gegen die Vorschriften zur Sicherung des Gemeindevermögens verstoßen haben. Der Oberbürgermeister ging demnach nach eigenen Angaben gegenüber den Fahndern davon aus, dass die Überwachung zwei Wochen dauert und sein Verfügungsrahmen von 25000 Euro nicht überschritten werde. Der Detektivauftrag soll aber schon zwei Tage nach dem Start der Überwachung erweitert worden sein. Statt zwei sollten drei Detektive eingesetzt werden. Eine Beschlussfassung in den städtischen Gremien erfolgte nicht. In einer Besprechung mit dem Geschäftsführer der Detektei im Dezember 2015 sei Schneidewind zu einer Abschlagszahlung aus der Stadtkasse in Höhe von 100 000 Euro aufgefordert worden. Gleichzeitig sei ihm dargelegt worden, dass sich nach vierwöchiger Observierung der ursprüngliche Anfangsverdacht nicht bestätigt hatte.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte Schneidewind nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft, der sich der zuständige Ermittlungsrichter am Saarbrücker Amtsgericht angeschlossen hat, den Auftrag an die Düsseldorfer Detektei mit sofortiger Wirkung kündigen müssen. Die weitere Observierung über diesen Zeitpunkt (3. Dezember 2015) war nach Meinung der Staatsanwaltschaft für die Kreisstadt Homburg "wirtschaftlich wertlos". Alle entstandenen weiteren Honorarkosten der Detektei stellten einen strafrechtlich relevanten Schaden dar. Dies habe auch Schneidewind wissen müssen, weil er eine interne Vorprüfung in seiner Verwaltung veranlasst habe. Als deren Resultat sei ihm mitgeteilt worden, dass Voraussetzung für eine längere Observation von Mitarbeitern konkrete Anhaltspunkte für den Verdacht von Straftaten sein müssten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort