Verbrauchertipp Rätselhaftes Zahlenwerk bei der Heizkostenabrechnung

Homburg · Die Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes erklären, worauf man bei den Abrechnungen achten sollte.

Der Schock sitzt tief, wenn der Vermieter die Jahresabrechnung schickt. Nicht selten werden erhebliche Nachzahlungen verlangt, mit denen der Mieter nicht gerechnet hat. „Manche berichten, dass sie nur einen Heizkörper eingeschaltet haben und trotzdem genau so viel bezahlen müssen wie der Nachbar, der alle Heizkörper nutzt“, so Helmut Pertz, Energieberater bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes, in einer Pressemitteilung. „Oder andere beklagen sich, dass sie Heizkosten bezahlen müssen, obwohl die Heizkörper im Winter überhaupt nicht aufgedreht waren.“

Es lohnt sich, der Sache einmal tiefer auf den Grund zu gehen. Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass 50 bis 70 Prozent der Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Die verbleibenden 30 bis 50 Prozent werden als Grundkosten über die beheizte Wohnfläche abgerechnet. Wie hoch der verbrauchsabhängige Teil ist, wird vom Hauseigentümer entsprechend den Vorgaben in der Verordnung festgelegt.
Bei Heizungsanlagen kann es vorkommen, dass ein wesentlicher Teil der Wärme über nicht oder unzureichend gedämmte Rohre abgegeben und somit von den Messeinrichtungen nicht erfasst wird. Unter bestimmten Bedingungen kann in diesen Fällen ein korrigierendes Abrechnungs­verfahren angewandt werden, um die nicht erfasste Rohrwärmeabgabe gerechter zu verteilen.

Durch das Heizverhalten hat man nur auf den verbrauchsabhängigen Anteil direkten Einfluss. Diesen kann man in der Regel auch selbst gut kontrollieren. Außerdem lohnt sich ein Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch im gesamten Haus. Man erkennt dann sofort, ob man wesentlich mehr oder weniger verbraucht und kann dann die Ursachen dafür suchen.

Wem die Heizkostenabrechnung ein Rätsel bleibt, der kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungen kostenlos. Termine zur persönlichen Beratung können unter Tel. (0800) 8 09 80 24 00 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

Anmeldung zur Beratung: in Homburg, Kreisverwaltung, 4. Etage, Zimmer 438, Tel. (0 68 41) 1 04 -84 34 oder (0681) 5 00 89 15. In der Gemeinde Kirkel im Rathaus Limbach, Tel. (0 68 41) 80 98 22.

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