Prozess um Existenz des Masern-Virus geht in die nächste Runde

Homburg/Stuttgart · Der Prozess um die Existenz von Masern-Viren wird vom 16. Februar an vor dem Oberlandesgericht Stuttgart neu aufgerollt. Der Impfgegner Stefan Lanka aus Baden-Württemberg, der 2015 vom Landgericht Ravensburg dazu verurteilt worden war, dem Homburger Arzt David Bardens 100 000 Euro zu zahlen, hat ein Berufungsverfahren angestrengt.Lanka, promovierter Biologe, hatte 2011 auf einer Internetseite ein Preisgeld in dieser Höhe ausgelobt, falls jemand den Nachweis von Existenz und Durchmesser des Masern-Virus vorlegt.

Daraufhin schickte Bardens ihm sechs wissenschaftliche Veröffentlichungen. Lanka verweigerte jedoch die Zahlung, weil er der Meinung war, dass die Publikationen den geforderten Bedingungen nicht entsprechen.

Daraufhin zog Bardens vor Gericht. Das Landgericht Ravensburg schaltete einen Gutachter ein und kam am 12. März 2015 schließlich zu dem Ergebnis, dass Bardens das Preisgeld zusteht (die SZ berichtete). Über den kuriosen Prozess hatten Medien in aller Welt berichtet. Bardens sagte im April 2015 in einem SZ-Interview: "Ich nehme an, dass Herr Lanka nicht daran denkt zu zahlen, bevor er nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat."

Der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart unter dem Vorsitz von Karl-Heinz Oleschkewitz wird nun die Frage klären müssen, ob Lanka das Geld zahlen muss. Laut Gericht hat der Impfgegner seine Berufung "umfangreich begründet"; er mache unter anderem geltend, dass die von ihm aufgestellten Voraussetzungen für den Nachweis des Virus nicht überprüft worden seien.

Ob bereits am 16. Februar mit einem Urteil zu rechnen ist, konnte ein Gerichtssprecher noch nicht sagen. Üblicherweise werde nach der mündlichen Verhandlung ein Verkündungstermin bestimmt.

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