Nur noch ein Gesteck pro Urnenkammer in Bexbach

Bexbach. In seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Ortsrat Bexbach-Mitte mit der Umsetzung der Friedhofssatzungsänderung. Dabei ging es um das Schmuckbedürfnis der Angehörigen an den Urnenwänden auf den einzelnen Friedhöfen. Nach der Vorlage der neuen Friedhofssatzung in den Ortsräten hatte der Bexbacher Stadtrat einstimmig die Satzungsänderung beschlossen (wir berichteten)

 Ab Januar sind auf den Bexbacher Friedhöfen pro Urnenkammer nur ein Gesteck und ein Grablicht zugelassen. Foto: Bernhard Reichhart

Ab Januar sind auf den Bexbacher Friedhöfen pro Urnenkammer nur ein Gesteck und ein Grablicht zugelassen. Foto: Bernhard Reichhart

Bexbach. In seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Ortsrat Bexbach-Mitte mit der Umsetzung der Friedhofssatzungsänderung. Dabei ging es um das Schmuckbedürfnis der Angehörigen an den Urnenwänden auf den einzelnen Friedhöfen. Nach der Vorlage der neuen Friedhofssatzung in den Ortsräten hatte der Bexbacher Stadtrat einstimmig die Satzungsänderung beschlossen (wir berichteten). Mittlerweile wurden die Änderungen auch vom Ministerium genehmigt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt veröffentlicht, damit die Satzung zum 1. Januar in Kraft treten kann.

"Die vorgenommenen Änderungen, die sich mit der Ausschmückung der Urnenwände befassten, entsprechen dem, was in den Ortsräten vorgegeben wurde", kommentierte Ortsvorsteher Franz-Josef Müller (CDU) die Zustimmung des Ortsrates. Die Friedhofsverwaltung habe alle Angehörigen angeschrieben und auf die Satzungsänderung hingewiesen. Den Nutzungsberechtigten wurde darin mitgeteilt, dass künftig pro Urnenkammer nur noch ein Gesteck in der maximalen Breite der jeweiligen Urnennische sowie ein Grablicht zugelassen sind. Kerzen werden wegen des herunter tropfenden Wachses nur in einem entsprechenden Glas erlaubt. Alle anderen Grabbeigaben müssen bis zum 31. Januar entfernt werde, heißt es in der Satzung. Sollten die Beigaben nicht bis zu diesem festgesetzten Termin entfernt sein, werden die betroffenen Angehörigen erneut aufgefordert, die Gegenstände innerhalb eines Monats zu entfernen. Nach diesem Termin werden die Beigaben ohne Entschädigung von der Friedhofsverwaltung entfernt. Den Angehörigen der Verstorbenen wird bereits ein Infobrief mit den entsprechenden Hinweisen ausgehändigt. re

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort