„Mafia“-Flugblätter: Mann legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

Homburg · Anonyme Flugblätter mit Mafia-Vorwürfen gegen Homburger Unternehmer und Politiker, darunter der Landrat des Saarpfalz-Kreises, Theophil Gallo , und Homburgs Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (beide SPD ) kursierten vor einem Jahr in Homburg . Im April war dann Strafbefehl gegen einen 40-Jährigen erlassen worden, der laut Polizei damals beim Verteilen der Papiere ertappt worden war. Schneidewind und zwei Geschäftsleute hatten Strafanzeige erstattet, bestätigte Olaf Papesch, der Direktor des Amtsgerichtes Homburg , gestern auf Anfrage.

Der Strafbefehl - es geht um den Vorwurf der Verleumdung - beinhaltete laut Staatsanwaltschaft in Saarbrücken eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 1000 Euro. Dagegen habe der Rechtsanwalt des Angeschuldigten nun "uneingeschränkt Einspruch" eingelegt, so Papesch weiter.

Beantragt wird ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft, unterschrieben und damit erlassen wird er vom Richter, in diesem Fall vom Amtsgericht Homburg . Da uneingeschränkt Einspruch eingelegt wurde, werde der Strafbefehl wie eine Anklage behandelt. Die Hauptverhandlung sei für den 7. September angesetzt, so Papesch weiter. Das Gesetz sehe normalerweise immer eine Hauptverhandlung vor. Ein Staatsanwalt dürfe aber einen Strafbefehl beantragen bei einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe, wenn er eine Hauptverhandlung für entbehrlich halte. Diese Ausnahme vom Prinzip sei auch nur dann möglich, wenn der Angeklagte mit dem Vorgehen einverstanden sei.

Die Affäre um die in der Homburger Innenstadt verteilten Flugblätter hatte im vergangenen Sommer hohe Wellen geschlagen. Auf vier Seiten waren unter dem Titel "Homburger Mafia-Netzwerk" Schwarz-weiß-Fotos von Politikern sowie von verschiedenen Unternehmern und Gastronomen aus der Stadt veröffentlich worden. Gallo sprach auf einer mit OB Schneidewind eigens anberaumten Pressekonferenz von "anonymem Rufmord".

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