Ehrenamt Kreisamt sucht neue Jugendschöffen

St. Ingbert/Bliestal · Dieses Jahr werden bundesweit so genante Jugendschöffen für die Amtszeit bis 2023 gewählt. Auch der Saarpfalz-Kreis sucht engagierte Ehrenamtler.

 In den Dienst von Justitia stellen sich die ehrenamtlichen Jugendschöffen. 

In den Dienst von Justitia stellen sich die ehrenamtlichen Jugendschöffen. 

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Gesucht werden im Saarpfalz-Kreis Frauen und Männer, die an den Jugendkammern der Amtsgerichte in Homburg und St. Ingbert sowie am Jugendschöffengericht Saarbrücken als Vertreter der Bürger an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen. Der Jugendhilfeausschuss des Saarpfalz-Kreises schlägt doppelt so viele Kandidaten vor wie Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerber, die im Saarpfalz-Kreis wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage dargelegt, tatsächlich so ereignet hat oder nicht, aus Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Urteilen über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den mit einem Urteil oftmals verbundenen, teilweise gravierenden Eingriff in das Leben anderer Menschen.

Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, selbst wenn etwa ein Angeklagter aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat unsympathisch erscheint oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für eine Verurteilung und für das auszusprechende Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

Wer eine persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag vertreten können, sich gegebenenfalls aber auch von besseren Argumenten überzeugen lassen können, ohne wiederum opportunistisch zu erscheinen. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Recht zu fragen zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 1. Mai 2018 an den Fachbereich Jugendamt des Saarpfalz-Kreises, Talstraße 57b, 66424 Homburg. Weitere Informationen zu der Thematik gibt es unter Telefon (0 68 41) 104 81 04. Bewerbungsformulare können von der Internetseite heruntergeladen werden.

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