Kirchliche Mitarbeiter beim Bistum Speyer sollen Vertreter wählen

Homburg · Wie sehen die künftigen Arbeitsverträge kirchlicher Mitarbeiter aus? Wer bestimmt mit? Am 2. Dezember endet die neunte Amtsperiode der Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts (Bistums-Koda).

Deshalb muss die Mitarbeiter-Vertretung bis Montag, 15. November, gewählt werden. Die Bistums-Koda ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts im Bistum Speyer. Sie regelt unter anderem so zentrale Bereiche wie Vergütung, Urlaub, Zusatzversorgung, Arbeitszeit und Kündigungsvorschriften. Ihre Beschlüsse sind maßgeblich für mehr als 4000 Beschäftigte bei der Diözese sowie bei den Kirchengemeinden, Krankenhäusern, Schulen und anderen kirchlichen Einrichtungen, soweit diese nicht die Arbeitsvertragsrichtlinien des Caritasverbandes anwenden. Daher ruft das Bistum alle Wahlberechtigten auf, Kandidatinnen und Kandidaten für die Mitarbeiter-Vertretung zu benennen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort