Nach Untreue-Anklage Homburger OB Schneidewind lehnt persönliche Konsequenzen ab

Saarbrücken/Homburg · Die Anklage wegen Untreue zum Nachteil der Stadt Homburgin Höhe von 100.000 Euro ist für deren Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) kein Anlass, sein Amt vorerst ruhen zu lassen.

 Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD).

Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD).

Foto: Robby Lorenz

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat – wie berichtet ­­– in der so genannten Detektivaffäre gegen den Rathauschef Anklage wegen Untreue in Höhe von rund 100 000 Euro zum Nachteil der Stadt Homburg erhoben. Schneidewind soll sich deswegen vor einer großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken verantworten. Er hatte Mitarbeiter des städtischen Bauhofs über Wochen hinweg von Privatdetektiven aus Düsseldorf überwachen lassen, ohne den Stadtrat darüber zu informieren. Die Stadt kostete dieser Einsatz 330 000 Euro.

In einer persönlichen Stellungnahme dazu erklärt der Oberbürgermeister jetzt:

„Ich betone nochmals, dass meine Absicht bei der Beauftragung der Detektei die war, Schaden von der Stadt abzuwenden. Es sollten Missstände aufgeklärt werden, auf die ich als Oberbürgermeister aufmerksam gemacht wurde. Wie ich bereits mehrfach deutlich gemacht habe, bitte ich dafür aufrichtig um Entschuldigung, insbesondere bei all denjenigen, für die die Beauftragung nicht der richtige Weg war." Fest stehe, so Schneidewind weiter, zu keinem Zeitpunkt habe - weder er selbst noch ihm nahe stehende Personen - einen Vorteil aus der Beauftragung der Detektei gehabt. „Die mit der Beauftragung der Detektei verbundenen Rechtsfragen - wie im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Überwachungsmaßnahmen - sind durch eine Anklageerhebung nicht abschließend geprüft.“

Auf Fragen zu möglichen persönlichen Konsequenzen nach der Anklageerhebung stellt Schneidewind klar: „Ich werde mein Amt als Oberbürgermeister weiter mit aller Kraft für das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger und das Wohl unserer Stadt ausüben."

Der Saarbrücker Rechtsanwalt Joachim Giring, der den OB verteidigt, weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass der Sachverhalt, trotz der Kosten für die Beauftragung der Detektei, erhebliche Umstände zeige, die für seinen Mandanten Schneidewind sprechen würden. Diese prüfe nunmehr das Landgericht im Zwischenverfahren, wenn entschieden werde, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen werde. Mit der Anklageerhebung sei weder eine vorweggenommene Schuldfeststellung verbunden, noch gebe es einen Automatismus, wonach allein eine Anklageerhebung dienstrechtliche Folgen habe.“

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