Friedhöfe nicht in private Hand

Homburg · Es bleibt wohl bei der Teilschließung von vier kleineren Friedhöfen im Stadtgebiet Homburg. Sie können rechtlich nicht in private Trägerschaft überstellt werden, heißt es von Seiten der Stadtverwaltung, die diesen Wunsch, der von Bürgern geäußert wurde, geprüft hat.

 Der Friedhof in Ingweiler gehört zu den vieren im Homburger Stadtgebiet, auf denen die Stadt Kosten einsparen will. Dem privaten Betrieb einer solchen Anlage erteilt die Verwaltung mit Blick auf die Rechtslage eine Absage. Foto: Thorsten Wolf

Der Friedhof in Ingweiler gehört zu den vieren im Homburger Stadtgebiet, auf denen die Stadt Kosten einsparen will. Dem privaten Betrieb einer solchen Anlage erteilt die Verwaltung mit Blick auf die Rechtslage eine Absage. Foto: Thorsten Wolf

Foto: Thorsten Wolf

Das Thema Friedhöfe lassen die Stadt und die Stadtverwaltung in Homburg nicht los. In der kommenden Woche soll sich der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates mit der ganz speziellen Frage beschäftigen, ob ein Friedhof in private Trägerschaft übergehen kann? Sprich: Können engagierte Bürger mit einem eigenen Einsatz die geplante Nutzungseinschränkung auf den Friedhöfen in Ingweiler, Wörschweiler, Websweiler und Altbreitenfelderhof verhindern? Diese Idee war von Seiten Betroffener in den vergangenen Wochen immer wieder ins Gespräch gebracht worden - als bürgerschaftliche Alternative zu den angekündigten Sparmaßnahmen auf den vier genannten Homburger Friedhöfen.

Eben die haben in den zurückliegenden Wochen und Monaten für richtig Ärger bei den Bürgern vor Ort gesorgt, bei zahlreichen Infoveranstaltungen wurde deutlich, wie unvereinbar die Positionen von Menschen aus Ingweiler, Wörschweiler, Websweiler und Altbreitenfelderhof mit denen der Stadtverwaltung scheinen (wir berichteten). Steht auf der einen Seite aus Sicht der Stadtverwaltung der Zwang, strukturell Kosten im Haushalt einzusparen, befürchten die Gegner dieser Entscheidung einen Verlust von Ortsidentität und Eigenständigkeit und zweifeln zudem das tatsächliche Sparpotenzial der Maßnahme deutlich hörbar an.

Doch kann ein privates Engagement nun ein gangbarer Mittelweg zwischen den beiden Positionen sein? Die kurze Antwort auf diesen Vorschlag ist "Nein". Das zumindest ist das Ergebnis einer entsprechenden Prüfung des städtischen Rechtsamtes, über das die Mitglieder des Ausschusses in der kommenden Woche informiert werden sollen. Im Gespräch mit unserer Zeitung erläuterte Homburgs Bürgermeister Klaus Roth einige Hintergründe. Dabei stellte Roth gleich zu Beginn des Gesprächs aus Sicht der Verwaltung fest, dass es überhaupt keine Friedhofschließungen gebe. "Es gibt eine Reduzierung der Grabarten. Wir wollen auf den kleinen Friedhöfen von Erdbestattungen wegkommen, weil diese am kostenintensivsten sind." Hintergrund dieser Entscheidung sei, dass man einen Kostendeckungsgrad von 68 Prozent erreichen müsse. "Davon sind wir weit entfernt." So bliebe nur die Möglichkeit, die Gebühren "exorbitant zu erhöhen oder eben die Kosten zu reduzieren. Und diese Kostenreduktion ist bei den kleinen Friedhöfen am effektivsten".

Grundsätzlich würdigte Roth das aus der Bürgerschaft an die Verwaltung herangetragene Engagement. "Wir freuen uns natürlich, wenn Bürger Patenschaften für städtische Grünanlagen übernehmen, worunter ich auch die Friedhöfe sehen würde." Allerdings gebe es keine Rechtsgrundlage dafür, dass ein Friedhof in private Trägerschaft gelangen könne. "Außer einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, also eine Kommune oder eine anerkannte Religionsgemeinschaft, darf niemand einen Friedhof betreiben."

Zudem würde eine solche Lösung das strukturelle Problem der Stadt bei den Finanzen nicht lösen. "Das Landesverwaltungsamt als zuständige Kommunalaufsicht wird es nicht als strukturelle Einsparung ansehen, wenn wir jemanden finden, der eine finanzielle Patenschaft für einen Friedhof übernimmt. Einfach deswegen, weil eine solche Aufgabe nicht delegierbar ist." Damit gehe es, wenn man dem Landesverwaltungsamt einen strukturelle Einsparung nachweise wolle, "nur auf dem vorgezeichneten Weg".

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